Durch den Aufenthalt im Gefahrenbereich des Krans kann es zu Quetschungen kommen.
Durch unkontrollierte Bewegungen der Stämme kann man von diesen getroffen werden.
Schutzmaßnahmen
Aufstellung
Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen den äußeren Teilen des Rundholzsortierkrans und festen Teilen der Umgebung, z. B. Gebäuden, Pfosten, Polterstützen, anderen Anlagen, einhalten.
Im Bereich des Sägetisches von Rundholzsortierkranen mit eingebauter Kettensäge dürfen sich keine Verkehrswege oder Arbeitsplätze befinden .
Kann der Sicherheitsabstand im Bereich des Sägetisches nicht eingehalten werden, Rundholzsortierkran erst dann in Betrieb nehmen, wenn die Sicherheit durch die Erfüllung folgender Auflagen auf andere Weise gewährleistet ist:
auf die Quetschgefahr an den verengten Stellen durch Warnanstrich und Warnschilder hinweisen ,
den Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich des Rundholzsortierkrans durch Beschilderung untersagen,
die Beschäftigten auf den Gefahrenbereich hinweisen; Aufenthaltsverbot im gekennzeichneten Bereich ausdrücklich aussprechen,
am Fahrerstand Warnblinkleuchten anbringen, die sich bei Kranbetrieb selbsttätig einschalten ,
an der Fahrerkabine Rückspiegel anbringen, die dem Fahrer einen ausreichenden Überblick bei Rückwärtsfahrten ermöglichen .
Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist Rücksprache mit Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Sicherheitsmaßnahmen sind z. B. Verkabelung, Hubwerkbegrenzung.
Der Fahrbereich des Rundholzsortierkranes muss frei von Stolperstellen, Senken oder Vertiefungen sein.
Bodenöffnungen zur Aufnahme des beweglichen elektrischen Anschlusskabels bis auf den Bereich der Kabelumlenkung durchtrittsicher verdecken.
Betrieb
Bei Einschränkung des Sicherheitsabstands, z. B. durch Fahrzeuge oder abgerollte Stämme, Fahrbetrieb in diesem Bereich bis zur Beseitigung der Störung einstellen.
Fahrersitz mit einer elektrischen Verriegelung, die alle automatischen Bewegungen (z. B. Schwenkbewegung Meßbalken) abschaltet, sobald der Kranfahrer seinen Platz verlässt, ausstatten.
Vor der Beseitigung von Störungen (z. B. im Bereich Messbalken, Kappsäge) alle automatischen Funktionen oder Ansteuerungen abschalten.
Prüfungen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
täglich vor Arbeitsbeginn Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter durch den Kranführer,
nach Bedarf durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger),
nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständigen.
Auch Prüfhinweise in Betriebsanleitungen der Hersteller beachten.
Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.