Flüssiggasanlagen |
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Gefährdungen
- Bei der Verwendung von Flüssiggas besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Allgemeines
- Hinter dem Flaschenventil ist für einen gleichmäßigen Arbeitsdruck zu sorgen.
Besonders zweckmäßig: Regelgeräte mit einstellbarem Ausgangsdruck.
- Zwischen Flaschenventil und Druckregelgerät nur Hochdruckschläuche (Druckklasse 30) verwenden. Hinter dem Druckregelgerät können auch Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung (Druckklasse 6 mit verstärkter Wanddicke) verwendet werden.
- Anschlüsse an Schlauchleitungen müssen fabrikmäßig fest eingebundene Schraubanschlüsse haben.
- Flüssiggasflaschen dürfen nur in speziellen Füllanlagen gefüllt werden.
Ausnahme: Füllen von Kleinstflaschen (0,425 kg) in Füllständern.
Schutzmaßnahmen
- Versorgungsanlagen (Flüssiggasflaschen oder Fässer) aus ortsbeweglichen Behältern dürfen maximal 8 Flaschen oder 2 Fässer umfassen.
- Versorgungsanlagen einschließlich der leeren Behälter sind nur im Freien oder in unmittelbar vom Freien aus zugänglichen, ausreichend be- und entlüfteten Räumen zu errichten.
- In Räumen unter Erdgleiche dürfen Versorgungsanlagen nicht vorhanden sein.
Ausnahme: bei fachkundiger Überwachung, ausreichender Belüftung und bei Entfernen der Versorgungsanlage bei längeren Arbeitspausen. - Das Aufstellen von Flüssiggasflaschen in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen usw. ist nur für vorübergehend dort auszuführende Arbeiten zulässig, wenn gleichzeitig besondere Schutzmaßnahmen (Absperrung, Sicherung des Fluchtweges, Lüftung) getroffen sind.
- Versorgungsanlagen so aufbauen, dass der Schutzbereich, frei von Kelleröffnungen, Luft- und Lichtschächten, Bodenabläufen, Kanaleinläufen sowie Zündquellen ist
.
- Ortsbewegliche Behälter müssen so aufgestellt und aufbewahrt sein, dass die Behälter und ihre Armaturen gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind.
- Flüssiggasflaschen bei Entleerung senkrecht und standsicher aufstellen.
- Undichte Flüssiggasflaschen unverzüglich ins Freie bringen, an gut gelüfteter Stelle abstellen und für das Füllwerk kennzeichnen.
- Vereisungen an Flüssiggasflaschen niemals mit Feuer, Strahlern u. a. beseitigen!
- Jedes angeschlossene Gerät (z. B. Handbrenner, Flächentrockner) muss für sich einzeln absperrbar sein.
- Nicht angeschlossene Flüssiggasflasche mit der Schutzkappe
und der Verschlussmutter
sichern. Dies gilt auch für entleerte Flaschen.


Zusätzliche Hinweise für das Arbeiten mit Flüssiggas auf Baustellen
- Bei Schlauchlängen von mehr als 40 cm sind Schlauchbruchsicherungen (EFV)
erforderlich, die unmittelbar hinter dem Druckregelgerät anzubringen sind.
- Unter Erdgleiche müssen Leckgassicherungen
statt Schlauchbruchsicherungen verwendet werden.
Prüfungen
- Erforderliche Prüfungen gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung in Anhang 3, Tabelle 1 veranlassen.
- Auch Prüfhinweise in Betriebsanleitung der Hersteller beachten.
- Prüfungen dokumentieren.
1 Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung | ||
Flüssiggasanlage | Wiederkehrende Prüfung | durch wen? |
Aufstellung, Dichtheit | tägliche Kontrolle | Fachkundiger (Benutzer) § 2 (5) BetrSichV |
gesamte Anlage | jährliche Prüfung | "zur Prüfung befähigte Person" § 2 (6) BetrSichV |
07/2019