Eintreibgeräte |
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Gefährdungen
- Im Arbeitsverfahren entstehen Impulslärmbelastungen. Es bestehen Verletzungsmöglichkeiten durch unkontrolliert umherfliegende Teile, durch Rückschlag und unbeabsichtigtes Auslösen.

Allgemeines
- Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob alternative Maschinen eingesetzt werden können.
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Nur die vom Hersteller für das jeweilige Gerät vorgeschriebenen Befestigungsmittel verwenden.
- Auf einwandfreie Funktion der Auslösesicherung achten.
- Geräte sicher ablegen und nie über das Griffstück aufhängen.
- Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
- Beim Bedienen immer seitlich vom Gerät stehen.
Schutzmaßnahmen
- Beim Eintreibvorgang müssen der Bediener und der Helfer geeigneten Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz tragen
.
- Eintreibgeräte, die mit dem „Verbotskennzeichen“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht verwendet werden, wenn das Wechseln von einer Eintreibstelle zur anderen über Gerüste, Treppen, Leitern oder leiterähnliche Konstruktionen, wie z. B. Dachlattungen, erfolgt.
Eintreibgeräte betrieben mit Druckluft
- Den auf dem Gerät vermerkten „max.“ Betriebsdruck nicht überschreiten.
- Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren.
- Verhinderung von Drucküberschreitungen durch Verwendung von Druckminderern mit Sicherheitsventil.
- Als Energiequelle nur Druckluft, keinen Sauerstoff, verwenden.
- Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupplung am Druckschlauch und die Tülle am Gerät montiert sind.
- Nach beendeter Arbeit Gerät von Druckluftleitung trennen und Magazin entleeren
.
- Eintreibgerät ausschließlich druckfrei transportieren.
- Druckluftschläuche müssen für den vorgesehenen Betriebsdruck zugelassen sein.
- Druckluft muss frei von Schmutz sein.
Eintreibgeräte betrieben mit Gaskartuschen oder Akku
- Nach beendeter Arbeit Akku und Gaskartusche aus dem Gerät entfernen.
- Gerät ausschließlich im Gerätekoffer mit entferntem Akku und Gaskartusche verwahren.
- Bei Störungen erst Akku und Gaskartusche entfernen, das Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.
Eintreibgeräte betrieben mit Gaskartuschen
- Nur vom Hersteller bestimmte Gaskartuschen verwenden.
- Gerät im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen verwenden (z. B. 1-2-facher Luftwechsel/ Stunde).
- Gerät nicht vor Heizlüftern oder auf Öfen lagern.
- Nicht in der Nähe von brennbaren Materialien verwenden.
- Hände nicht vor die Abgasstrahlöffnung halten.
- Das Gerät nach den Bestimmungen des Herstellers reinigen (Brennkammer).
- Gaskartuschen nie Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
- Leere Gaskartusche nie gewaltsam öffnen, sie stehen noch unter Druck.
- Der Versand von Gaskartuschen per Post ist verboten.
Art der Auslösesicherung | Verbotskennzeichen |
Dauerauslösung mit Auslösesicherung | Ja |
Kontaktauslösung** | Ja |
Umschaltbar* am Eintreibgerät** | Ja |
Einzelauslösung mit Auslösesicherung** | Nein |
Einzelauslösung mit Sicherungsfolge** | Nein |
* Als umschaltbare Eintreibgeräte gelten diese, die durch einen Schalter am Eintreibgerät die Einstellmöglichkeit besitzen, das Gerät mit „Kontaktauslösung“ oder mit „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge/Einzelauslösung mit Auslösesicherung“ zu bedienen.
** Identische Eintreibgeräte werden bei Nagellängen bis 100 mm mit unterschiedlichen Auslösesicherungen am Markt angeboten! Eine Verbotskennzeichnungspflicht besteht ausschließlich für gas- bzw. druckluftbetriebene Eintreibgeräte. |
Eintreibgeräte betrieben mit Akku
- Beim Füllen des Magazins den Akku aus dem Gerät entfernen.
- Akkus nicht über 50 °C lagern.
- Keine defekten Ladegeräte verwenden.
- Das Gerät nach den Bestimmungen des Herstellers reinigen.
Einzelauslösung mit Sicherungsfolge | |
Erster „Schuss“: 1) Auslösesicherung aufsetzen 2) Auslöser drücken |
weitere „Schüsse“: Immer 1) dann 2) |
Einzelauslösung mit Auslösesicherung | |
Erster „Schuss“: 1) Auslösesicherung aufsetzen 2) Auslöser drücken |
weitere „Schüsse“: Die Auslösesicherung kann betätigt bleiben, der Auslöser muss immer neu betätigt werden. |
Kontaktauslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig! | |
Erster „Schuss“: 1) Auslösesicherung aufsetzen 2) Auslöser drücken Umgekehrte Reihenfolge möglich. |
weitere „Schüsse“: Es braucht nur einer der beiden erneut betätigt zu werden. |
Wahlweise Auslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig! | |
Umschaltbarer Auslösemodus auf „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge“ oder „Kontaktauslösung“ |
Befestigungen bei der Montage auf Stahl- oder Betonuntergründen | |||
1. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände zu freien Kanten einzuhalten | |||
Werkstoff/Geräteart | Mauerwerk | Beton/Stahlbeton | Stahl |
Eintreibgeräte | 5 cm | 5 cm | 3-facher Nagelschaftdurchmesser |
2. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände der Nagelsetzbolzen untereinander einzuhalten | |||
Werkstoff/Geräteart | Mauerwerk | Beton/Stahlbeton | Stahl |
Eintreibgeräte | 10-facher Nagelschaftdurchmesser | 10-facher Nagelschaftdurchmesser | 5-facher Nagelschaftdurchmesser |
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Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten, z. B. Prüfung nach ca. 100 Betriebsstunden auf Gesamtfunktionsfähigkeit durch den Hersteller.
- Bei Akku Betrieb: E-Prüfungen für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel berücksichtigen.
- Ergebnisse dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
TRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter Druckgasverpackungen
DGUV Information 203-005 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen
DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
TRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter Druckgasverpackungen
DGUV Information 203-005 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen
DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
07/2019