Rundmaschinen
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Gefährdungen
- Kleidung und Schutzhandschuhe können von den Walzen erfasst und eingezogen werden und es kann insbesondere im Bereich der Hände zu schweren Verletzungen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Verkleidung der Antriebszahnräder nicht entfernen
.
- Bei Rundmaschinen mit ausschwenkbaren Oberwalzen darf die Verkleidung der Zahnräder schwenkbar sein
.
- Bei handbetriebenen Rundmaschinen muss das Zahnradpaar neben der Handkurbel mit einer Abdeckung versehen sein
.
- Kraftbetriebene Rundmaschinen
sind mit Handschutzeinrichtungen in Form von Schaltern
ohne Selbsthaltung und Not-Halt-Befehlseinrichtungen auszurüsten (Betätigung evtl. über
Reißleine
oder Fußschalter
).
- Kraftbetriebene Rundmaschinen mit Spannhubbegrenzung von 8 mm oder Zweihandschaltung oder Drei-Stufen-Sicherheitsschalter ausrüsten.
- Soweit möglich, Handabweiser, z. B. Stangen, Abdeckbleche usw., vorsehen.
- Bei der Aufstellung von Rundmaschinen auf mögliche Quetsch- und Scherstellen – auch während des Biegevorganges – achten.
- Niemals Handschuhe tragen. Unterarmschutz mit Schutz der Handflächen empfohlen.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an kraftbetriebenen Rundmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Information 209-019 Sicherheit bei der Blechverarbeitung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Information 209-019 Sicherheit bei der Blechverarbeitung
07/2015