Gewindeschneidemaschinen |
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Gefährdungen
- An drehenden Gewindeschneidköpfen bzw. an drehenden Werkstücken kann es zu schweren Verletzungen kommen, insbesondere wenn Kleidungsteile, Schmuckstücke oder lange Haare an den rotierenden Teilen erfasst und aufgewickelt werden.
Schutzmaßnahmen
- Maschinen standsicher aufstellen.
- Maschinen nur im Stillstand warten und Schlüssel von Spannvorrichtungen vor dem Einschalten abziehen.
- Lange Werkstücke unterstützen
.
- Eng anliegende Kleidung tragen, Schmuckstücke und Armbanduhren ablegen.
- Niemals Handschuhe tragen.
Zusätzliche Hinweise
Maschinen mit sich drehendem Werkstück
- Sie müssen mit Fußschalter mit selbsttätiger Rückstellung (Unbetätigt – AUS bzw. Betätigt – EIN) ausgerüstet sein
.
- Ein Dreistellungsfußschalter (AUS – EIN – Not-Halt) ist zu bevorzugen. Der Nachlauf darf höchstens eine Umdrehung betragen und es darf kein weiterer Schalter, abgesehen vom Not-Halt, zum Stillsetzen der Maschine vorhanden sein.
- Drehrichtungsschalter für die
Vorwärts/Rückwärts-Umschaltung
dürfen keine dazwischenliegende
AUS-Stellung haben
.
- Ist eine dieser Bedingungen
nicht erfüllt, muss entweder
- der gefährdete Bereich abgesperrt oder
- das Werkstück mit einem Schutzkasten abgedeckt sein.
- Aufhanfen und Anschrauben von Fittings u. Ä. bei sich drehendem Werkstück ist unzulässig.
Maschinen mit sich drehendem Werkzeug
- Gewindeschneidkopf und alle
anderen sich bewegenden Antriebs-
und Maschinenteile
müssen verdeckt sein
.
Zusätzliche Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen
- Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.
- Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.
- Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen.
- Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.
- Hautschutzplan erstellen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Gewindeschneidmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
DGUV Information 209-022 Hautschutz in Metallbetrieben
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
DGUV Information 209-022 Hautschutz in Metallbetrieben
07/2015