GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Persönliche Schutzausrüstungen > C 301
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Abbrucharbeiten
Grundanforderungen/Maßnahmen

Icon: Baustein

Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Zusätzliche Hinweise zur Abbruchanweisung

1 Gliederung einer Abbruchanweisung
1 Abbruchbaustelle (Ort/Straße): Beginn:
2 Bau/Abbruchgenehmigung: Ende:
3 Auftraggeber:
4 Aufsichtführender (Polier):
5 Fachbauleiter:
6 Bauleiter, LBO:
7 Koordinator des Auftraggebers:
8 Zuständige BG: Mitglieds-Nr.:
9 Einsatz von Subunternehmern: ja  nein 
10 Wenn ja, für welchen Teilbereich:
11 Kurzbeschreibung der baulichen Anlage:
12 Konstruktive Besonderheiten:
13 Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen:
14 Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch:
15 Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte:
16 Vorgesehene Arbeitsabschnitte:
17 Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere):
18 Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz:
19 Tragfähigkeit befahrbarer Decken, kN/qm:
20 Notwendigkeit einer Abbruchstatik: ja  nein 
21 Verantwortlicher Tragwerksplaner/Unternehmer:
22 Falls Abbruchstatik erforderlich, Ersteller:
23 Schutz benachbarter Grundstücke durch:
24 Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen:
25 Abstützmaßnahmen am Gebäude:
26 Erforderliche Gerüste/Schutzdächer:
27 Zugänge zu den Arbeitsplätzen über:
28 Erforderliche Absturzsicherungen:
29 Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige bei der BG erforderlich: ja  nein 
30 Besondere Gefahrstoffe im Baustellenbereich:
31 Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen:
32 Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten:
33 Geplante Materialtrennung:
34 Art der Bereitstellung zur Entsorgung:
35 Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen:
36 Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen:

Zusätzliche Hinweise zur Durchführung der Arbeiten

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Bauordnungen der Länder
DGUV-Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
DGUV-Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche
DGUV-Information 201-028 Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
DGUV-Information 201-031 Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

07/2021