Dachdeckung mit Profilblechen |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen an den Gebäudeaußenkanten und nach innen können Absturzunfälle zur Folge haben. Nasses oder mit Raureif überzogenes Blech kann zu Sturzunfällen führen.
Allgemeines
- Sorgfältige Planung und Organisation sind wichtige Voraussetzungen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Arbeiten.
- Betriebsanweisungen erstellen und die Beschäftigten unterweisen.
Schutzmaßnahmen
- Bei Transport, Lagerung und Verlegung folgendes beachten:
- Verlegearbeiten nur unter Aufsicht einer weisungsbefugten und fachkundigen Person ausführen lassen,
- schriftliche Montageanweisung mit Angaben zur Verlegerichtung und Befestigung erstellen und auf der Baustelle bereithalten,
- den Gefahrenbereich unterhalb der Verlegearbeiten absperren und kennzeichnen,
- Aufstiege zum Arbeitsplatz auf dem Dach über Treppen oder Treppentürme gewährleisten,
- bei Lagerung paketierter Bleche auf dem Dach Tragfähigkeit der Unterkonstruktion berücksichtigen,
- geöffnete Pakete und einzelne Bleche gegen Abheben durch Wind sichern, bei böigem und starkem Wind die Arbeiten einstellen,
- lösen der Anschlagmittel nur von sicherem Standplatz aus.
Absturzsicherungen
- Absturzsicherungen an Gebäudeaußenkanten für Arbeitsplätze bei > 2,00 m Absturzhöhe vorsehen, z. B. Seitenschutz, Fanggerüst, Randsicherungen oder in mind. 2,00 m Abstand durch absperren, z. B. Geländer, Ketten; Trassierbänder sind als Absperrung unzulässig.
- Auffangeinrichtungen bei Absturzmöglichkeit ins Gebäudeinnere vorsehen, z. B. Schutznetze
.
- Verkehrswege mit Absturzgefahr im Randbereich von Dächern bei > 1,00 m Absturzhöhe z.B. am Ortgang, an der Traufe und an Öffnungen mit Seitenschutz sichern.
- Bleche durch geeignete Oberflächenbeschaffenheit rutschsicher gestalten (z. B. rutschhemmende Matten).
- Dachausschnitte, z. B. für Lichtkuppeln, unter Absturzsicherung herstellen und gegen Hineinstürzen von Personen sichern, z. B. durch trittsichere Abdeckungen oder Netzkonstruktionen.
- Die Absturzsicherung ist bis zum Einbau einer durchsturzsicheren Lichtkuppel vorzuhalten.
- Schutznetze sind möglichst dicht unterhalb der zu sichernden Arbeitsplätze aufzuhängen
.
- Nur geprüfte, dauerhaft gekennzeichnete und unbeschädigte Schutznetze vom System S (Netze mit Randseil) verwenden.
- Schutznetze nur einsetzen, wenn die Prüfung der Alterung nicht länger als 1 Jahr zurück liegt. Für Schutznetze muss eine Gebrauchsanleitung auf der Baustelle vorhanden sein.

Randsicherung auf der Dachfläche

Randsicherung unterhalb der Dachfläche
Randsicherungen
- Randsicherungen können auf
oder unterhalb
der Dachfläche oder Deckenkante angebracht werden und wirken rückhaltend oder verhindern einen tieferen Absturz.
- Vor der Montage statische und konstruktive Voraussetzungen der Befestigungspunkte am Bauwerk klären.
- Montage gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers.
- Können aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen und baulichen Gegebenheiten
- Seitenschutz oder Randsicherungen,
- Fanggerüste oder Schutznetze
und - Dachfanggerüste oder Dachschutzwände
- PSAgA nur an geeigneten Anschlageinrichtungen befestigen. Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen können zur Befestigung genutzt werden, wenn deren Tragkraft für eine Person von 9 kN einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist.
- Der Unternehmer oder ein fachlich geeigneter Vorgesetzter hat die Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA benutzt wird.
- Bei Gefahr des freien Hängens in der PSAgA ist ein Rettungskonzept inkl. Rettungsausrüstung erforderlich.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 201-023 Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten
DGUV Grundsatz 301-002 Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 201-023 Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten
DGUV Grundsatz 301-002 Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen
07/2021