Es bestehen die Gefahren von
Schnittverletzungen und von
wegfliegenden Glassplittern
getroffen zu werden.
Schutzmaßnahmen
Bei der Handhabung von Glas
griffige, schnitthemmende Handschuhe benutzen.
Zur Bearbeitung von Glasoberflächen
nur quarzfreie Stoffe verwenden.
Maschinelles Bearbeiten, z. B.
Bohren, Schleifen oder Polieren,
von Glas nur im Nassverfahren
durchführen.
Hand-Nassschleifmaschinen
nur mit der Schutzmaßnahme
Schutzkleinspannung oder
Schutztrennung betreiben.
Am Arbeitsplatz (z. B. Boden
und Bearbeitungstisch) anfallenden
Glasbruch, Glassplitter und
-reste umgehend beseitigen.
Arbeitsplatz stets sauber halten.
Glasbruch und Glasreste in
stich- und schnittfesten Behältern, z. B. Metallcontainern, sammeln.
Beim Entfernen von Glasresten
und -splittern zusätzlich eine
Schutzbrille tragen.
Lärmbereiche kennzeichnen,
Gehörschutz benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.