Glasbearbeitung Glasverarbeitung |
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Gefährdungen
- Es bestehen die Gefahren von Schnittverletzungen und von wegfliegenden Glassplittern getroffen zu werden.
Schutzmaßnahmen
- Bei der Handhabung von Glas griffige, schnitthemmende Handschuhe benutzen.
- Zur Bearbeitung von Glasoberflächen nur quarzfreie Stoffe verwenden.
- Maschinelles Bearbeiten, z. B. Bohren, Schleifen oder Polieren, von Glas nur im Nassverfahren durchführen.
- Hand-Nassschleifmaschinen nur mit der Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben.
- Am Arbeitsplatz (z. B. Boden und Bearbeitungstisch) anfallenden Glasbruch, Glassplitter und -reste umgehend beseitigen. Arbeitsplatz stets sauber halten.
- Glasbruch und Glasreste in stich- und schnittfesten Behältern, z. B. Metallcontainern, sammeln.
- Beim Entfernen von Glasresten und -splittern zusätzlich eine Schutzbrille tragen.
- Lärmbereiche kennzeichnen, Gehörschutz benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
07/2021