Arbeiten in der Nähe
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Gefährdungen
- Das Berühren spannungsführender elektrischer Freileitungen kann tödliche Folgen haben.
- Auch bei normalerweise schlecht leitenden Materialien kann bei Nässe ein Stromüberschlag erfolgen, z. B. beim unvorsichtigen Schwenken von nassen und feuchten Dachsparren bei deren Einbau.
Schutzmaßnahmen
- In der Nähe Spannung führender elektrischer Freileitungen nur arbeiten, wenn die Schutzabstände nicht unterschritten werden
.
- Das Ausschwingen der Leitungsseile bei Wind bei der Bemessung des Sicherheitsabstandes berücksichtigen.
- Können die Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten werden,
- muss deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt sein oder
- müssen die Spannung führenden Teile durch Abdecken
oder Abschranken
geschützt sein.
Abdeckungen stellen allerdings nur einen Schutz gegen zufälliges Berühren dar und ersetzen keine Betriebsisolierung.
- Sicherheitsmaßnahmen immer in Abstimmung mit dem Betreiber der Leitungen (z. B. Elektroversorgungsunternehmen, Deutsche Bahn) festlegen und durchführen.
- Dreh-, Höhen- oder Auslegerbegrenzungen an Maschinen vornehmen, wenn Gefahr besteht, die Freileitung mit Maschinen oder Geräten zu berühren.
- Bei Arbeiten mit
- Maschinen, z. B. Kranen, Baggern, Betonpumpen, Bauaufzügen, mechanischen Leitern,
- sperrigen Lasten an Hebezeugen, z. B. Bewehrungseisen, Schalungselementen, Fertigteilen,
- Einbauteilen, z. B. Stahlpfetten, Profilblechen
dürfen durch örtliche Bedingungen nicht unterschritten werden.
- Vor Beginn der Arbeiten
- Erlaubnis zum Durchführen der Arbeiten vom Anlagenverantwortlichen einholen,
- Einweisung des Arbeitsverantwortlichen für die Bauarbeiten durch den Anlagenverantwortlichen des Betreibers vor Ort,
- Beschäftigte durch den Arbeitsverantwortlichen einweisen und über die Gefahr informieren.
- müssen den Beschäftigten die Arbeitsgrenzen bekannt sein.
- Die Einweisung und die Erlaubnis zum Durchführen der Arbeiten, sowie die Festlegung der Arbeitsgrenzen sollte dokumentiert werden.
- Bei Abweichungen von der geplanten Durchführung der Arbeiten entscheidet der Anlagenverantwortliche des Betreibers der Freileitung.
- Bei der Schutzmaßnahme "Schutz durch Abstand" muss der Arbeitsverantwortliche mit einer geeigneten Aufsicht für die Einhaltung der Schutzabstände sorgen.
- Die Unterweisung der Mitarbeiter, als alleinige Maßnahme, reicht nicht aus.
- Für Notfälle muss eine schnellstmögliche Ausschaltung möglich sein. Dafür notwendige Kontaktmöglichkeiten sind vor Beginn der Arbeiten zu vereinbaren.
Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
07/2021