Sicherheitsschuhe mit Ledergamaschen oder Schaftstiefel,
Schutzanzug (spritzerabweisend, ungefüttert und schwer entflammbar) ,
Stulpenhandschuhe (spritzerabweisend und schwer entflammbar) ,
Schutzhelm mit umlaufender Krempe und Gesichtsschutz mit Drahtgewebe ,
SchweißerschutzfiIter der Schutzstufe 4,
Gehörschutz,
evtl. Atemschutz.
Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz
Bei Brandgefahr muss eine Genehmigung der Verantwortlichen und eine Betriebsanweisung des Arbeitgebers vorliegen.
Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
Nicht entfernbare brennende Teile abdecken.
Öffnungen abdichten.
Geeignete Feuerlöschmittel bereitstellen, z. B. Pulverlöscher, unter Druck stehende Wasserschläuche.
Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen (Brandwache gemäß Betriebsanweisung).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.