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Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Persönliche Schutzausrüstungen > C 432
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Wahrnehmbarkeit akustischer Warnsignale

Icon: Baustein

Warnsystem

Gefährdungen

Allgemeines

Erforderlicher Signalpegel

Schutzmaßnahmen

Aufgaben des ausführenden Unternehmens

Aufgaben des Sicherungsunternehmens

Störschallkataster

Maschineneigene Störschallpegel

Störschallpegel, die mit Warnsignalgebern 106 ...126 dB(A) abzudecken sind

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 77 Arbeiten im Bereich von Gleisen
DGUV Regel 101-024 Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Information 201-021 Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)
Regelwerk des Bahnbetreibers, z.B. DB Netz AG 132.0118
Störschallkataster: www.bgbau.de,
Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen

07/2021