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Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Persönliche Schutzausrüstungen > C 433
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Arbeiten im Gleisbereich
Handtragbare Maschinen und Geräte

Icon: Baustein

Gefährdungen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Arbeiten im nicht gesperrten Gleis

Räumzeit

Arbeiten im gesperrten Gleis

Warnung durch akustische Signalgeber

Bild 2

Gleissperrung bei handtragbaren Maschinen und Geräten

Bild 3

Warnung durch Sicherungsposten

Handfunkgeräte

Ablegen von Maschinen und Geräten

Im Tunnel

Persönliche Schutzausrüstung

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 77/78 Arbeiten im Bereich von Gleisen
DGUV Regel 101-024 Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Information 201-021 Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Regelwerk des Bahnbetreibers (DB Netz AG: u. a. 132.0118, 132.0123, 931)
Störschallkataster: www.bgbau.de
(Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen)

07/2021