Bahnsteigbauarbeiten |
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Gefährdungen
- Durch Zugfahrten und Stromübertritt durch die Fahrleitung können Personen verletzt werden.
Allgemeines
- Bei Bauarbeiten an Bahnsteigen
bestehen u. a. Risiken durch:
- Zugfahrten bei Arbeiten an der
Bahnsteigkante
und beim Zugang zur Baustelle,
- Fahrleitungen
, Quertragwerke, Stromabnehmer der Triebfahrzeuge, Speiseleitungen, erdverlegte Leitungen
,
- Absturz, Durchsturz bei Arbeiten auf Bahnsteigdächern,
- Absturz, Umsturz oder ungewollte
Bewegung bei Arbeiten
auf Gerüsten
,
- Hineingeraten von Maschinen, Leitern oder Geräten in den Gleisbereich/Fahrleitungsbereich.
- Zugfahrten bei Arbeiten an der
Bahnsteigkante
Schutzmaßnahmen
Schutz vor Zugfahrten
- Arbeiten beim Bahnbetreiber (der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle = BzS) anmelden, inkl. Weg von und zur Arbeitsstelle, unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gleisbereich berücksichtigen.
- Bei Arbeiten an/in der Nähe der Bahnsteigkante
ist das Bahnsteiggleis ein Arbeitsgleis
.
- Nur mit gültiger und wirksamer Sicherungsanweisung die Arbeiten durchführen bzw. den Gleisbereich betreten (Entscheid Aufsichtsführender).
- Maschinenarbeit an der Bahnsteigkante und Gleisquerung mit Fahrzeugen oder nicht handtragbaren Maschinen nur nach Gleissperrung (z. B. Abbruch der alten Bahnsteigkante, Fundamentbau, Versetzen von Winkelstützen).
- Je nach Arbeitsbereich (spätestens ab Betreten des Arbeitsgleises) Sicherungsmaßnahme für das Nachbargleis
erforderlich.
- Sicherungsmaßnahmen (Reihenfolge = Wertigkeit): Sperrung, Feste Absperrung, ATWS-Anlage, Sicherungsposten.
- Warnsignale müssen sicher wahrnehmbar sein, auch bei Handmaschineneinsatz.
- bei Arbeiten auf dem Mittelbahnsteig sichere Verkehrswege festlegen, z. B. Unterführung.
- Sonderregelungen beim Einsatz von Kleingruppen (je nach Bahnbetreiber, Arbeiten geringen Umfanges mit max. 3 Beschäftigten) beachten.
Schutz vor elektrischen Gefahren
- Bei allen Arbeiten im Bereich elektrifizierter Bahnen nur bahntechnisch unterwiesene Personen einsetzen.
- Die spannungsführenden Teile der Fahrleitungsanlage im Arbeitsbereich grundsätzlich vom Betreiber ausschalten und erden lassen.
- Vor Beginn der Arbeiten das Vorhandensein mindestens einer vollständig eingebauten Bahnerdungsvorrichtung kontrollieren.
- Wenn vollumfängliches Ausschalten nicht möglich ist, Angaben zu verbleibenden, elektrischen Gefährdungen durch die Fahrleitungsanlage, inkl. der Höhenangaben einholen.
- Im Bereich von Nahverkehrs- und Industriebahnen den Schutzabstand beim Betreiber erfragen. Bei den Fahrleitungsanlagen der DB Netz AG beträgt der einzuhaltende Schutzabstand 1,5 m und zu Stromschienen 1,0 m.
- Unter Berücksichtigung des Schutzabstandes
die Arbeitsgrenzen festlegen. Dabei auch mit möglichen oder wahrscheinlichen Fehlhandlungen, wie unbedachten oder ungewollten Bewegungen rechnen.
- Der Schutzabstand muss, z. B. bei Arbeiten auf dem Bahnsteigdach, auch bei der Durchfahrt elektrischer Triebfahrzeuge, zum spannungsführenden Stromabnehmer eingehalten werden.
- Wenn begründete Zweifel an der sicheren Einhaltung des Schutzabstandes bestehen, bzw. die Arbeitsgrenzen nicht sicher eingehalten werden, dürfen die Arbeiten so nicht durchgeführt werden.
Zusätzliche Hinweise für Arbeitsvorbereitung
- Für Arbeiten auf Dachflächen sind die Anforderungen an hochgelegene Arbeitsplätze zu beachten, wie z. B.:
- Sichere Zugänge,
- Tragfähigkeit, Durchsturzgefahren prüfen lassen,
- Absturzsicherungen planen,
- Vorhandene Fahrleitungsanlagen beachten.
- Erdkabel vom Betreiber freischalten lassen. Bei Kabelumlegungen sind die Anweisungen des Betreibers zu beachten
, bei Hochspannungskabel Aufsicht durch Elektrofachkraft notwendig.
- Verkehrssicherung, z. B. Absperrschranken, Bauzaun
für öffentlich zugängliche Bahnsteigflächen mit dem Bahnbetreiber abstimmen.
Zusätzliche Hinweise zum Einsatz von Gerüsten, fahrbaren Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, Dachrandsicherungen, Schutznetzen
- Gerüste
und Dachrandsicherungen in der Nähe der Fahrleitung müssen, nach Anweisung des Bahnbetreibers, mit der Bahnerde verbunden sein.
- Gummibereifte Arbeitsmittel unter und neben der spannungsführenden Fahrleitungsanlage sind immer über geeignete, meist abrollbare Erdungsvorrichtungen nach Vorgabe des Betreibers bahnzuerden.
- Bei der Auswahl des Arbeitsmittels, z. B. fahrbare Arbeitsbühne
darauf achten, dass unter dem Bahnsteigdach ein Seitenschutz eingebaut werden kann.
- Bei fahrbaren Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen sichere Aufstandsfläche herstellen, Bremsen feststellen
.
- Beim Verfahren von fahrbaren Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen Schutzabstand zur Fahrleitung einhalten.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung der Gerüste einhalten.
- Netze lückenlos anbringen und ausreichend befestigen. Der Schutzabstand zur Fahrleitung muss auch bei Netzdurchhang eingehalten sein.
- Kein Leitereinsatz in der Nähe von Fahrleitungen (Gefahr von ungewollter Annäherung), so lange diese nicht ausgeschaltet sind.
Zusätzliche Hinweise zum Maschineneinsatz
- Gleis sperren lassen, wenn unbeabsichtigtes Hineingeraten von Erdbaumaschinen oder Hebezeugen in ein Bahnsteiggleis
möglich ist.
- Freileitungen ausschalten lassen, wenn ungewollte Annäherung möglich ist.
- Das Ausschwingen von Lasten berücksichtigen.
- Bei Baggern Hub- und Schwenkbegrenzung einsetzen.
- Baumaschinen unter und neben der spannungsführenden Fahrleitungsanlage müssen immer mit der Bahnerde verbunden sein.
- Beim Heben von Lasten, z. B. Betonfertigteilen, nur vorgesehene Anschlagpunkte und geprüfte Anschlagmittel verwenden.
Zusätzliche Hinweise zum Verhalten
- Nur angewiesene Zugänge zum Arbeitsplatz benutzen.
- Keine "Abkürzungen" über Betriebsgleise benutzen.
- Feste Absperrungen nicht übersteigen.
- Gleisbereich nur bei vorhandener Sicherung, z. B. Gleissperrung, Warnung und nur nach Anweisung durch Aufsichtführenden betreten.
- Am Bahnsteigrand nur mit Sicherung (z. B. Gleissperrung
) arbeiten und Gefahrenbereich freihalten.
- Warnkleidung (Empfehlung Klasse 3), sowie weitere notwendige PSA tragen. Diese darf die Wahrnehmbarkeit der Warnsignale nicht beeinflussen.
- Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. auf Bahnsteigdächern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen Werkzeug und Material gegen Herabfallen sichern.
- Verkehrssicherung wie Absperrschranken, Bauzäune
, Schachtabdeckungen instand halten.
Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 77/78 Arbeiten im Bereich von Gleisen
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Regel 101-024 Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen DGUV Information 201-021 Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betriebs- und Bauanweisung (Betra), Sicherungsplan)
Richtlinien von Bahnbetreibern, z. B. DB Netz AG: 132.0118, 132.0123
DIN VDE 0105-103, Betrieb von elektr. Anlagen, Zusatzfestlegungen für Bahnen
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 77/78 Arbeiten im Bereich von Gleisen
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Regel 101-024 Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen DGUV Information 201-021 Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betriebs- und Bauanweisung (Betra), Sicherungsplan)
Richtlinien von Bahnbetreibern, z. B. DB Netz AG: 132.0118, 132.0123
DIN VDE 0105-103, Betrieb von elektr. Anlagen, Zusatzfestlegungen für Bahnen
07/2021