Durch Zugfahrten und Stromübertritt
durch die Fahrleitung
können Personen verletzt werden.
Allgemeines
Bei Bauarbeiten an Bahnsteigen
bestehen u. a. Risiken durch:
Zugfahrten bei Arbeiten an der
Bahnsteigkante und beim
Zugang zur Baustelle,
Fahrleitungen , Quertragwerke, Stromabnehmer der
Triebfahrzeuge, Speiseleitungen,
erdverlegte Leitungen ,
Absturz, Durchsturz bei Arbeiten
auf Bahnsteigdächern,
Absturz, Umsturz oder ungewollte
Bewegung bei Arbeiten
auf Gerüsten ,
Hineingeraten von Maschinen,
Leitern oder Geräten in den
Gleisbereich/Fahrleitungsbereich.
Schutzmaßnahmen
Schutz vor Zugfahrten
Arbeiten beim Bahnbetreiber (der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle = BzS) anmelden, inkl. Weg von und zur Arbeitsstelle, unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gleisbereich berücksichtigen.
Bei Arbeiten an/in der Nähe der Bahnsteigkante ist das Bahnsteiggleis ein Arbeitsgleis .
Nur mit gültiger und wirksamer Sicherungsanweisung die Arbeiten durchführen bzw. den Gleisbereich betreten (Entscheid Aufsichtsführender).
Maschinenarbeit an der Bahnsteigkante und Gleisquerung mit Fahrzeugen oder nicht handtragbaren Maschinen nur nach Gleissperrung (z. B. Abbruch der alten Bahnsteigkante, Fundamentbau, Versetzen von Winkelstützen).
Je nach Arbeitsbereich (spätestens ab Betreten des Arbeitsgleises) Sicherungsmaßnahme für das Nachbargleis erforderlich.
Warnsignale müssen sicher wahrnehmbar sein, auch bei Handmaschineneinsatz.
bei Arbeiten auf dem Mittelbahnsteig sichere Verkehrswege festlegen, z. B. Unterführung.
Sonderregelungen beim Einsatz von Kleingruppen (je nach Bahnbetreiber, Arbeiten geringen Umfanges mit max. 3 Beschäftigten) beachten.
Schutz vor elektrischen Gefahren
Bei allen Arbeiten im Bereich elektrifizierter Bahnen nur bahntechnisch unterwiesene Personen einsetzen.
Die spannungsführenden Teile der Fahrleitungsanlage im Arbeitsbereich grundsätzlich vom Betreiber ausschalten und erden lassen.
Vor Beginn der Arbeiten das Vorhandensein mindestens einer vollständig eingebauten Bahnerdungsvorrichtung kontrollieren.
Wenn vollumfängliches Ausschalten nicht möglich ist, Angaben zu verbleibenden, elektrischen Gefährdungen durch die Fahrleitungsanlage, inkl. der Höhenangaben einholen.
Im Bereich von Nahverkehrs- und Industriebahnen den Schutzabstand beim Betreiber erfragen. Bei den Fahrleitungsanlagen der DB Netz AG beträgt der einzuhaltende Schutzabstand 1,5 m und zu Stromschienen 1,0 m.
Unter Berücksichtigung des Schutzabstandes die Arbeitsgrenzen festlegen. Dabei auch mit möglichen oder wahrscheinlichen Fehlhandlungen, wie unbedachten oder ungewollten Bewegungen rechnen.
Der Schutzabstand muss, z. B. bei Arbeiten auf dem Bahnsteigdach, auch bei der Durchfahrt elektrischer Triebfahrzeuge, zum spannungsführenden Stromabnehmer eingehalten werden.
Wenn begründete Zweifel an der sicheren Einhaltung des Schutzabstandes bestehen, bzw. die Arbeitsgrenzen nicht sicher eingehalten werden, dürfen die Arbeiten so nicht durchgeführt werden.
Zusätzliche Hinweise für Arbeitsvorbereitung
Für Arbeiten auf Dachflächen sind die Anforderungen an hochgelegene Arbeitsplätze zu beachten, wie z. B.:
Sichere Zugänge,
Tragfähigkeit, Durchsturzgefahren prüfen lassen,
Absturzsicherungen planen,
Vorhandene Fahrleitungsanlagen beachten.
Erdkabel vom Betreiber freischalten lassen. Bei Kabelumlegungen sind die Anweisungen des Betreibers zu beachten , bei Hochspannungskabel Aufsicht durch Elektrofachkraft notwendig.
Verkehrssicherung, z. B. Absperrschranken, Bauzaun für öffentlich zugängliche Bahnsteigflächen mit dem Bahnbetreiber abstimmen.
Zusätzliche Hinweise zum Einsatz von Gerüsten, fahrbaren Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, Dachrandsicherungen, Schutznetzen
Gerüste und Dachrandsicherungen in der Nähe der Fahrleitung müssen, nach Anweisung des Bahnbetreibers, mit der Bahnerde verbunden sein.
Gummibereifte Arbeitsmittel unter und neben der spannungsführenden Fahrleitungsanlage sind immer über geeignete, meist abrollbare Erdungsvorrichtungen nach Vorgabe des Betreibers bahnzuerden.
Bei der Auswahl des Arbeitsmittels, z. B. fahrbare Arbeitsbühne darauf achten, dass unter dem Bahnsteigdach ein Seitenschutz eingebaut werden kann.
Bei fahrbaren Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen sichere Aufstandsfläche herstellen, Bremsen feststellen .
Beim Verfahren von fahrbaren Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen Schutzabstand zur Fahrleitung einhalten.
Aufbau- und Verwendungsanleitung der Gerüste einhalten.
Netze lückenlos anbringen und ausreichend befestigen. Der Schutzabstand zur Fahrleitung muss auch bei Netzdurchhang eingehalten sein.
Kein Leitereinsatz in der Nähe von Fahrleitungen (Gefahr von ungewollter Annäherung), so lange diese nicht ausgeschaltet sind.
Zusätzliche Hinweise zum Maschineneinsatz
Gleis sperren lassen, wenn unbeabsichtigtes Hineingeraten von Erdbaumaschinen oder Hebezeugen in ein Bahnsteiggleis möglich ist.
Freileitungen ausschalten lassen, wenn ungewollte Annäherung möglich ist.
Das Ausschwingen von Lasten berücksichtigen.
Bei Baggern Hub- und Schwenkbegrenzung einsetzen.
Baumaschinen unter und neben der spannungsführenden Fahrleitungsanlage müssen immer mit der Bahnerde verbunden sein.
Beim Heben von Lasten, z. B. Betonfertigteilen, nur vorgesehene Anschlagpunkte und geprüfte Anschlagmittel verwenden.
Zusätzliche Hinweise zum Verhalten
Nur angewiesene Zugänge zum Arbeitsplatz benutzen.
Keine "Abkürzungen" über Betriebsgleise benutzen.
Feste Absperrungen nicht übersteigen.
Gleisbereich nur bei vorhandener Sicherung, z. B. Gleissperrung, Warnung und nur nach Anweisung durch Aufsichtführenden betreten.
Am Bahnsteigrand nur mit Sicherung (z. B. Gleissperrung ) arbeiten und Gefahrenbereich freihalten.
Warnkleidung (Empfehlung Klasse 3), sowie weitere notwendige PSA tragen. Diese darf die Wahrnehmbarkeit der Warnsignale nicht beeinflussen.
Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. auf Bahnsteigdächern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen Werkzeug und Material gegen Herabfallen sichern.
Verkehrssicherung wie Absperrschranken, Bauzäune , Schachtabdeckungen instand halten.