Tunnelbau |
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Gefährdungen
- Bei Aufenthalt im Gefahrbereich von bewegten Maschinen können Personen angefahren, überfahren und gequetscht werden.
- In ungesicherten Bereichen kann hereinbrechendes Gebirge zu schweren Verletzungen führen.
- Durch unzureichende Belüftung kann es durch Staub (Quarz), Motorabgase und Sprengschwaden zu Gesundheitsschäden kommen.
Allgemeines
- Jeden belegten Arbeitsplatz während jeder Schicht mindestens einmal vom Aufsichtführenden überprüfen lassen.
- Abbau, Beräumung und Sicherung der Hohlräume nicht in „Alleinarbeit“.
Schutzmaßnahmen
Planungsphase (Bauherr)
- Baugrund (Geologie, Hydrologie) untersuchen.
- Bestehende Anlagen, Kontaminationen, Kampfmittel und geogene Belastungen im Bereich der Tunneltrasse erkunden.
- Vortriebsverfahren, Sicherungsmittel und Bauabläufe festlegen.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellen.
Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen hereinbrechendes Gebirge sichern.
- Arbeitsplätze unter Tage müssen über sicher begeh- oder befahrbare Verkehrswege erreichbar sein.
- Fahr- und Fußwege getrennt anlegen.
- Fußwege müssen bei gleichzeitigem Fahrbetrieb mindestens 1,0 m breit und 2,0 m hoch sein, sonst gilt für Fußgänger ein Zutrittsverbot.
- Beim Schuttern die Gefahrbereiche der bewegten Maschinen nicht betreten.
- Wendestellen zur Minimierung der Rückwärtsfahrtstrecken anlegen.
Elektrische Anlagen
- Bei der Auslegung von elektrischen Anlagen im Tunnelbau sind die besonderen Anforderungen infolge Wasser, Staub und starker mechanischer Beanspruchung zu berücksichtigen (mind. Schutzart IP54).
Beleuchtung
- Allgemeinbeleuchtung der
Baustelle ausreichend dimensionieren:
- Verkehrswege: 20 Lux,
- Arbeitsplätze (z. B. Ausbruch, Laden, Sichern): 100 Lux,
- Anspruchsvolle Tätigkeiten (z. B. Abdichtung): 200 Lux.
- Sicherheitsbeleuchtung bei
Ausfall der Allgemeinbeleuchtung vorsehen:
- Flucht- und Rettungswege: 1 Lux (für 1 Std.),
- Arbeitsplätze: 15 Lux (für die Dauer der Gefährdung).
- Beleuchtung regelmäßig kontrollieren und reinigen.
- Beleuchtung vor mechanischen Beschädigungen schützen und so anordnen, dass sie nicht verdeckt wird.
Belüftung
- Zulässige Konzentrationen von Gefahrstoffen in der Atemluft nicht überschreiten.
- Arbeitsplätze regelmäßig messtechnisch überwachen.
- Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre, z. B. durch Methan, überwachen.
- Bemessung der Tunnelbelüftung:
Sauerstoffgehalt (bei natürlicher Lüftung überwachen) |
> 19 Vol. % |
Luftgeschwindigkeit | ≥ 0,2 m/s ≤ 6,0 m/s |
Luftzufuhr/Diesel-kW | ≥ 4,0 m3/min |
Luftzufuhr/ Beschäftigten |
≥ 2,0 m3/min |
- Leistung der Belüftungsanlage
regelmäßig kontrollieren und
beschädigte Lutten
sofort instand setzen.
- Lutten möglichst geradlinig verlegen/aufhängen.
- Lutten kontinuierlich und weit genug an die Ortsbrust vorbauen.
Maschineneinsatz
- Prüfen, ob die Maschine nach Angabe des Herstellers für den Einsatz unter Tage geeignet ist.
- Bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen.
- Beim Maschineneinsatz im ungesicherten Bereich Arbeitsplätze mit Schutzaufbauten (Schutzdach, Frontgitter) gegen hereinbrechendes Gebirge sichern.
- Dieselmotoren mit Dieselpartikelfiltern (dauerhafte Abscheiderate > 90 %) ausrüsten und regelmäßig durch Abgasuntersuchungen auf Funktion überprüfen.
- Dieselmotoren nicht unnötig laufen lassen.
- Bei Einschränkungen des
Sichtfeldes und Aufenthalt von
Beschäftigten im Gefahrbereich
zusätzliche Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicht, Kamera-Monitor-System einsetzen
.
Staub (mineralischer und Quarzstaub)
- Ausbruchverfahren im Hinblick auf die Staubentwicklung den geologischen Verhältnissen anpassen.
- Messtechnische Überwachung zur Kontrolle, ob die zulässigen Staubgrenzwerte eingehalten werden.
- Maßnahmen zur Minimierung
der Staubentwicklung ergreifen:
- Staubabsaugung,
- Ausbruchmaterial benetzen,
- Staub auf der Fahrbahn binden, z. B. mit Magnesiumchlorid.
Spritzbetonarbeiten
- Nassspritzbeton zur Staubminimierung einsetzen.
- Für den Spritzbetonauftrag
einen Manipulator benutzen
.
- Alkalifreien Erstarrungsbeschleuniger verwenden.
- Standplatz des Düsenführers
nicht im Gefahrbereich
.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept aus der Planungsphase für die Ausführungsphase fortschreiben und umsetzen.
- Arbeitsbedingte Gefährdungen beurteilen.
- Zusätzliche Gefährdungen aus eventuellem Wassereinbruch, Verbruch und Gaszutritt bewerten.
- Brandschutz-, Flucht- und
Rettungskonzept unter Berücksichtigung
der folgenden Punkte
erstellen:
- vorbeugender Brandschutz,
- Löschwasserversorgung,
- Bordfeste Löschsysteme,
- Brandmeldesysteme,
- Zutrittskontrolle,
- Fluchtwege,
- Sauerstoffselbstretter,
- Fluchtkammern,
- Kommunikationssysteme,
- Benennung Verantwortlicher,
- Struktur der Rettungskräfte,
- Ortungshilfe für Verletzte.
Persönliche Schutzausrüstung
- Ständig zu tragen:
- Schutzhelm,
- Sicherheitsschuhe/-stiefel,
- Schutz-/Warnkleidung,
- Gehörschutz.
- Nach Erfordernis zu tragen:
- Schutzhandschuhe,
- Atemschutz,
- Augenschutz.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung“
DGUV Information 201-035 „Sicher Arbeiten im Tunnelbau“
D-A-CH Leitfaden zur Planung und Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes auf Untertagebaustellen
Broschüre „Elektrische Anlagen im Tunnelbau“
Betriebssicherheitsverordnung
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung“
DGUV Information 201-035 „Sicher Arbeiten im Tunnelbau“
D-A-CH Leitfaden zur Planung und Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes auf Untertagebaustellen
Broschüre „Elektrische Anlagen im Tunnelbau“
07/2021