Verbaute Gräben – Waagerechter und Senkrechter Verbau
Gefährdungen
Durch nicht ausreichende Sicherung der Grabenwände kann es zu Verschüttungen kommen.
Allgemeines
Waagerechter Verbau und senkrechter Verbau kann aus Holzbohlen oder Kanaldielen ausgebildet werden.
Vor Beginn der Aushubarbeiten prüfen, ob erdverlegte Leitungen oder Anlagen vorhanden sind.
Am oberen Rand ist beidseitig ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freizuhalten.
Die Arbeitsraum- und Mindestgrabenbreiten sind zu beachten.
Der Überstand über Geländeoberkante muss bei
Grabentiefen bis 2,0 m mind. 5 cm betragen,
Grabentiefen über 2,0 m mind. 10 cm betragen.
Schutzmaßnahmen
Leitungsgräben normgerecht nach DIN 4124 verbauen. Wird von den Maßen der Regelausführung abgewichen, ist der Verbau statisch nachzuweisen.
Zwischen Verbau und Boden entstandene Hohlräume sind zu verfüllen und zu verdichten.
Der Verbau muss auf der gesamten Fläche dicht am Boden anliegen. Durch Fugen und Stöße darf kein Boden austreten.
Mit den Verbauarbeiten spätestens bei 1,25 m Grabentiefe beginnen.
Alle Teile des Verbaus überprüfen:
nach starken Regenfällen,
bei wesentlichen Änderungen der Belastung,
bei einsetzendem Tauwetter,
nach längeren Arbeitsunterbrechungen,
nach Sprengungen.
Steifen gegen Herabfallen sichern.
Stählerne Kanalstreben und Spindelköpfe müssen den "Grundsätzen für die Prüfung von Aussteifungsmitteln für den Leitungsbau" entsprechen.
Die Mindestdicke von Holzbohlen beträgt bei mehr als 1,25 m Tiefe des Grabens 5 cm.
Rundholzsteifen müssen einen Mindestdurchmesser von 10 cm aufweisen.
Der Rückbau hat schrittweise mit dem Verfüllen zu erfolgen.
Zusätzliche Hinweise für Übergänge – Zugänge
Bei Gräben mit einer Breite von > 0,80 m sind Übergänge erforderlich; die Übergänge müssen mindestens 0,50 m breit sein.
Bei einer Grabentiefe von > 1,00 m müssen die Übergänge beidseitig mit dreiteiligem Seitenschutz versehen sein.
Bei Grabentiefen > 1,25 m sind als Zugänge Treppen oder Leitern zu benutzen .
Zusätzliche Hinweise für Verkehrssicherung
Verkehrssicherung vornehmen, wenn Gräben im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs hergestellt werden oder die Herstellung Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat. Absprache mit den zuständigen Behörden.
Sicherheitsabstände zwischen Grabenkanten und Fahrzeugen oder Baugeräten usw. einhalten.
Zusätzliche Hinweise ab 2,0 m Grabentiefe
Ab 2,0 m Grabentiefe Absturzsicherungen anbringen. Ggf. kann darauf verzichtet werden, wenn der Grabenabschnitt bearbeitet wird (z. B. bei Aushub, Einbringung Verbau, Leitungsverlegung).