Bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen können Personen durch Absturz verletzt werden.
Durch gefährliche Atmosphäre im Schacht kann es zu Erstickungen oder Vergiftungen kommen.
Allgemeines
Alarm- und Rettungsplan aufstellen.
Aufsichtführenden benennen.
Betriebsanweisung erstellen. Sie muss Angaben enthalten über bestehende Gefährdungen:
erforderliche technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen,
Reihenfolge und Ablauf der Arbeiten,
notwendige persönliche Schutzausrüstungen,
Maßnahmen bei Störungen, Fluchtwege und Rettungsausrüstungen.
In Schächte von abwassertechnischen Anlagen nur einsteigen, wenn
Maßnahmen zur Reinigung, Instandhaltung oder Inspektion nicht mit anderen Mitteln möglich sind,
eine Haltevorrichtung vorhanden ist, z. B. eine Haltestange ,
die lichte Weite des Schachtes mindestens 1,0 m beträgt
oder die lichte Weite des Schachtes mindestens 0,8 m beträgt und geprüft wurde, ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, z.B. zusätzliche Lüftungsmaßnahmen, ständige Seilsicherung.
Schutzmaßnahmen
Arbeitsstellen im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs nach den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnung absichern.
Zum Anheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen dafür vorgesehene Werkzeuge verwenden.
Vor Beginn der Arbeiten durch Messungen prüfen, ob eine Gefährdung durch Gase, z. B. explosionsfähige Atmosphäre (Methan), Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid und ob eine zu geringe Sauerstoffkonzentration besteht.
Messungen nur durch fachkundige Personen.
Messungen von gesicherter Position aus vornehmen.
Nur zugelassene und geeignete Messgeräte verwenden, mindestens Vierfachmessgeräte für Sauerstoff, Methan, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid .
Kontinuierliche Messungen der Schachtatmosphäre durchführen.
Ggf. technische Lüftungsmaßnahmen durchführen. Natürliche Lüftung ist oft nicht ausreichend.
Erlaubnisschein vom Betreiber einholen, wenn
besondere Gefahren aufgrund der Beschaffenheit des Bauwerkes zu erwarten sind, z. B. durch große Tiefe,
besondere Gefahren aufgrund der durchzuführenden Arbeiten zu erwarten sind, z. B. durch Schleif- und Schweißarbeiten.
Geöffnete Schächte an/in denen nicht gearbeitet wird, gegen Hineinfallen und Abstürzen von Personen sichern, z. B. durch
gegen Verschieben gesicherte Roste ,
feste Absperrungen .
Neben dem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung sollte auch eine Winde zum Materialtransport vorgesehen werden .
Persönliche Schutzausrüstung
Beschäftigte beim Einsteigen in Schächte ständig z. B. mit Dreibein , Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung und Auffanggurt am Seil sichern.
Von der Umgebungsluft unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Selbstretter) mitführen, wenn die Seilsicherung gelöst werden muss.
Rettungs-/Auffanggurt muss von jedem Beschäftigten getragen werden.
Während der Arbeiten muss der Ruf- oder Sichtkontakt des Einsteigenden mit dem Sicherungsposten gewährleistet sein.
Zusätzliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen
Waschmöglichkeit zur Verfügung stellen sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel bereitstellen.
Information der Beschäftigten über die Risiken von Infektionskrankheiten z. B. Hepatitis A, Weil’sche Krankheit.
Kein Einsatz von Personen/Beschäftigten mit offenen Hautwunden.
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen. Hautpflegemittel verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.