Gefährdung durch Vibration
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Gefährdungen
- Arbeiten mit handgehaltenen und/oder handgeführten Arbeitsmaschinen können zu Knochen- und Gelenkschäden des Hand-Arm-Schulter-Systems bzw. Durchblutungs- und Nervenschäden der Finger und Hände (z. B. Weißfingerkrankheit) oder auch zu CTS (Karpaltunnelsyndrom) führen.
- Ganzkörperschwingungen (z. B. Fahren in Baumaschinen) können die Wirbelsäule bzw. das Skelettsystem schädigen.
Allgemeines
- Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die auf den menschlichen Körper übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können.
- Hand-Arm-Vibrationen entstehen beim Arbeiten mit Handmaschinen wie z. B. Abbruchhämmer, Bohrhämmer, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Kettensägen, Handkreissägen, Bodenverdichtungsgeräte. Sie können übertragen werden über Griffe, Gehäuse, Werkzeuge und Werkstücke.
- Ganzkörpervibrationen gehen von Fahrzeugen oder fahrbaren Arbeitsmaschinen aus, wie z. B. Erdbaumaschinen, Baustellen-LKW in unebenem Gelände und Gabelstapler. Sie werden durch vibrierende Standflächen oder Sitze über die Füße bzw. das Gesäß in den Körper eingeleitet.
- Die Vibrationsbelastung hängt im Wesentlichen ab von:
- der Frequenz,
- der Stärke der Vibrationen,
- den Greif- und Andruckkräften bei Hand-Arm-Schwingungen
und
- der Dauer der Einwirkung.
Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Vibrationen
Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) ist der gemittelte Vibrationsexpositionswert bezogen auf eine Achtstundenschicht.
Für Hand-Arm-Vibrationen gilt:
- Auslösewert: A(8) = 2,5 m/s2.
- Expositionsgrenzwert: A(8) = 5,0 m/s2.
Für Ganzkörper-Vibrationen:
- Auslösewert A(8) = 0,5 m/s2.
- Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s2 in den horizontalen Richtungen und A(8) = 0,8 m/s2 in vertikaler Richtung.
Gefährdungsbeurteilung
- Ermitteln der Tagesexposition aus Einwirkungsdauer und Vibrationswerten.
- Wenn der Vibrationswert nicht bekannt: qualifizierte Messung durchführen.
- Wenn keine Messungen möglich sind, kann als Vergleichskriterium der in der Betriebsanleitung genannte Vibrationswert herangezogen werden.
Schutzmaßnahmen
- Alternative, vibrationsarme Arbeitsverfahren auswählen.
- Bei Neuanschaffungen vibrationsarme Maschinen bevorzugen, beispielsweise schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen.
- Mindern der Vibrationsbelastung z. B. durch Verringerung der Expositionszeiten und durch wechselnde Tätigkeiten.
- Verwendung schwingungsgedämpfter Sitze, die auf das richtige Körpergewicht eingestellt sind.
- Ausbrüche, Schlaglöcher, Absätze in der Fahrbahn vermeiden.
- Verwendung von ferngesteuerten Bodenverdichtungsgeräten.
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Handmaschinen und Werkzeuge durchführen.
- Stumpfe oder verschlissene Werkzeuge vermeiden.
- Warmhalten der Hände, z. B. durch kälteisolierende oder beheizbare Griffe sowie Handschuhe.
Erreichen oder Überschreiten des Auslösewertes bei Vibrationen
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anbieten.
- Beschäftigte unterweisen.
- Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Vibration festlegen.
Erreichen oder Überschreiten des Expositionsgrenzwertes bei Vibrationen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Verminderung der Vibrationsbelastung unter den Expositionsgrenzwert.
- Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlassen.
- Gesundheitsakte führen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021