Durch UV-Strahlung können Hautkrebserkrankungen und Sonnenbrand hervorgerufen sowie die Augen geschädigt werden.
Hitze kann zu akuten Hitzeerkrankungen, im Extremfall zum lebensgefährlichen Hitzschlag führen.
Bei Kälte kann es zu Unterkühlung oder Erfrierungen kommen. Außerdem besteht erhöhte Unfallgefahr.
Allgemeines
Arbeiten im Baugewerbe werden überwiegend unter den natürlich vorherrschenden Klimabedingungen durchgeführt. Die Klimafaktoren können beim Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende Reaktionen/Erkrankungen hervorrufen.
UV-Strahlung
Erhöhung des Risikos für Hautkrebs,
Schädigung der Haut durch Sonnenbrand,
Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star).
Hitze
Sonnenstich (übermäßige Wärmeeinwirkung auf den Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor),
Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers führt zu großen Wasser- und Salzverlusten durch Schwitzen und zu einem Schockzustand),
Hitzschlag (extreme Überwärmung
des Körpers > 40 °C, eigene Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des schnell eintretenden Todes).
Kälte (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder auskühlender Wind)
Verminderung der körperlichen Sensibilität, Geschicklichkeit und des Reaktionsvermögens, damit erhöhte Unfallgefahr,
örtliche Erfrierungen (insbesondere Finger und Zehen).
Schutzmaßnahmen
Beschäftigte unterweisen.
Unterweisung zur Ersten Hilfe mit folgenden zusätzlichen Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen:
Sonnenstich: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf lagern, Kopf mit feuchten Tüchern kühlen,
Hitzeerschöpfung: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern, zu trinken anbieten,
Hitzschlag: schwere Kleidung ausziehen, Betroffene zur Kühlung mit Wasser übergießen.
Bei UV-Strahlung
Beschattung der Arbeitsplätze, z. B. durch Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme.
Vermeidung von Außenarbeiten in sonnenintensiven Zeiten (vor allem im Hochsommer zwischen 11-16 Uhr (MESZ)).
Körperbedeckende Arbeitskleidung und Helm oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren tragen.
Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) mit seitlicher Abschirmung tragen.
Auf unbedeckte Haut Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor (mind. 30, besser 50) alle 2 Stunden auftragen.
Bei Hitze zusätzlich
Benutzung von Baumaschinen und Fahrzeugen mit Klimaanlagen.
Gute Belüftung von Arbeitsbereichen im Inneren von Bauwerken.
Reduzierung der Arbeitsanforderungen.
Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen.
Bereitstellung von Kühlkleidung.
Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser).
Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen.
Sicherstellung einer Hitze-Akklimatisierung für neue Mitarbeiter.
Bei Kälte
Geeignete Schutzkleidungen tragen (Kälteschutzkleidung, Schutzkleidung gegen Regen).
Aufwärmzeiten einhalten.
Warme Getränke zu sich nehmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.