Wird die körperliche Leistungsminderung bei der Organisation der Arbeit nicht beachtet, können sich Fehlzeiten und Unfallrisiken erhöhen.
Allgemeines
Die körperliche Leistungsfähigkeit kann sich im Verlauf der Erwerbsfähigkeit durch Unfall- oder Erkrankungsfolgen, aber auch durch Alterung sowie übermäßige Beanspruchung des menschlichen Körpers verändern.
Die Folgen können sich als Kraftminderung, in Einschränkungen des Bewegungsumfangs und der Bewegungskoordination sowie in einer schnelleren körperlichen Ermüdung zeigen. Ein mögliches Nachlassen der Aufnahmefähigkeit der Sinnesorgane, der Leistung des Kreislaufs und der Muskelkraft kann es erschweren, genauso weiter zu arbeiten wie bisher.
Werden die Einschränkungen ignoriert, z. B. durch Medikamenteneinnahme oder Ausgleichsbewegungen, kann dies ein Fortschreiten der Leistungsminderung, Fehlzeiten, eine Erhöhung der Unfallrisiken oder eine Suchtentwicklung hervorrufen.
Schutzmaßnahmen
Die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Gruppenzusammenstellungen sollte sich neben den allgemeinen Fähigkeiten auch nach der körperlichen Leistungsfähigkeit (Alter, Geschlecht und Trainingszustand) der Mitarbeiter richten.
Der Grundstein für Arbeitsfähigkeit im Alter wird in jungen Jahren gelegt. Deshalb sind bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen alle Altersgruppen im Blick zu behalten.
Die Belastung der Beschäftigten kann prinzipiell verringert werden durch Reduzierung von Lastgewichten (Gebinde, Arbeitsgeräte) oder durch die Bereitstellung geeigneter Transportmittel.
Darüber hinaus sind Arbeitsplätze altersgerecht zu gestalten, z. B. durch höhere Beleuchtungsstärken, die Verwendung tiefer Frequenzen für die Signalerkennung oder durch eine gute Softwareergonomie.
Um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, muss gesundheitsgerechtes Verhalten geübt werden, z. B. durch rückenschonende Hebe- und Tragetechniken oder Unterweisung am Arbeitsplatz zu körpergerechten Arbeitshaltungen.
Betriebliche Gesundheitsförderung ist anzubieten, z. B. angepasste Arbeitszeitmodelle, Sportangebote und Stressmanagement.
Berufsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen sollten frühzeitig in Anspruch genommen werden (betriebsärztliche Beratung).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.