Durch bestimmte Arbeitsbedingungen kann Stress ausgelöst werden. In der Folge können körperliche oder seelische Erkrankungen auftreten.
Allgemeines
Der Grad der Gefährdung ist abhängig von:
Art der Belastung,
Häufigkeit der Belastung,
Leistungsvoraussetzungen der Person,
Bewältigungsstrategien der Person,
organisatorischen Gegebenheiten.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen (Stressoren) können sich ergeben aus:
der Arbeitsaufgabe bzw. dem Arbeitsinhalt, wie z. B. Handlungsspielraum, Verantwortung,
der Arbeitsorganisation, wie z. B. Pausengestaltung, Schichtarbeit, Zeitdruck, Unterbrechungen, festgelegte Arbeitsabläufe,
den Arbeitsmitteln, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Computer,
der Arbeitsumgebung, wie z. B. Lärm, Klima, Staub, Beleuchtung,
und den sozialen Bedingungen, wie z. B. dem Führungsverhalten, Kontakte zu Mitarbeitern/Kollegen.
Die Belastungen können sich auf die Psyche auswirken und zu psychischen Beanspruchungen führen.
Arbeitsbedingte psychische Beanspruchungen sind die individuellen emotionalen, geistigen, verhaltensmäßigen und körperlichen Reaktionen. Es sind hierbei kurzfristige (z. B. Konzentrationsverminderung) und langfristige Reaktionen (psychosomatische Krankheiten) zu unterscheiden.
Eine angemessene Belastung/Anforderung kann sich positiv auswirken im Sinne einer Stärkung oder Erfahrungsbildung.
Eine Belastung/Anforderung ist negativ zu sehen, wenn sie durch Über- oder Unterforderung mit Krankheitsrisiken verbunden ist.
Sowohl Über- als auch Unterforderung können zu psychischen Fehlbeanspruchungen führen.
Belastung (Stressor) und Beanspruchung (Stressreaktion bzw. Stressfolgen) sind langfristig nicht voneinander unabhängig, da "stressbedingte" gesundheitliche Beeinträchtigungen wieder eine Belastung darstellen können.
Schutzmaßnahmen
Minimierung der durch Gefährdungsbeurteilung identifizierten Belastungen, die zu einer Fehlbeanspruchung führen.
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erfolgen:
verhältnisbezogen, z. B. Verbesserung der Technik und der Organisation,
verhaltensbezogen, z. B. Änderung der persönlichen Einstellung des Einzelnen.
Beratung zu möglichen Gefährdungen und Intervention durch geschulte Fachleute.
Frühzeitige Erkennung von
individuellen Beanspruchungen (Frühdiagnose) durch den Betriebsarzt und Psychologen.
Individuelle Zuwendung bei Erkrankten (z. B. Traumatisierten, chronischen Stresspatienten) durch geschulte Fachleute (Betriebsärzte und Psychologen).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 206-006 Arbeiten: entspannt – gemeinsam – besser
DGUV Information 206-007 So geht’s mit Ideen-Treffen
DGUV Information 206-017 Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen Broschüre Damit es gelassen läuft! www.bgbau.de/psychische-Belastung