Der regelmäßige Konsum von
Suchtmitteln über eine längere
Zeit und/oder in größeren Mengen
kann zu einem Missbrauch
und zu psychischen und körperlichen
Abhängigkeiten sowie
psychischen und/oder körperlichen
Erkrankungen führen.
Allgemeines
Zu den häufigsten stoffgebundenen Suchtmitteln zählen:
Nikotin,
Alkohol,
Beruhigungs- und Schmerzmedikamente,
Illegale Drogen, z. B.:
Opiate (Heroin, Morphine),
Kokain,
Cannabis (Haschisch und Marihuana),
Ecstasy, LSD,
Amphetamine.
Diese können während ihrer
Wirkung und darüber hinaus
das Bewusstsein und die Wahrnehmung verändern (Erzeugung eines
Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).
Zwischen Genuss- und
Rauschmittel besteht ein
fließender Übergang.
Bei nachlassender Wirkung
des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen
bei Abhängigen auf.
Drogenabhängigkeit ist nicht
auf ein bestimmtes Suchtmittel
beschränkt, sondern kann
mehrere Drogen umfassen.
Nikotin und Alkohol verzeichnen
die meisten Süchtigen und
Todesfälle.
Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, z. B. Alkoholkrankheit, erfolgt oft sehr
langsam. Dabei verändern sich
oft unbemerkt
das Verhalten,
die Lebensgewohnheiten,
die Persönlichkeit.
Neben der Abhängigkeit
können körperliche und/oder
psychische Begleiterkrankungen
auftreten, wie z. B. Leberzirrhose,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Angststörungen, Depressionen,
Krebs.
Schutzmaßnahmen
Auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z. B. Alkohol, Tabletten (Aufputschmittel), Nikotin verzichten.
Rauchen am Arbeitsplatz untersagen.
Alkohol am Arbeitsplatz verbieten – Punktnüchternheit.
Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention erstellen.
Führungskräfte im Umgang mit suchtkranken Beschäftigten qualifizieren.
Zum Thema Suchtmittel und ihren Folgen unterweisen.
Akut unter Suchtmitteln, z. B. Alkohol, stehende Mitarbeitende nicht beschäftigen und für deren sicheren Nachhauseweg sorgen.
Betroffenen Unterstützung anbieten und Hilfsangebote vermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.