Gefährdung durch stoffgebundene Suchtmittel |
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Gefährdungen
- Der regelmäßige Konsum von Suchtmitteln über eine längere Zeit und/oder in größeren Mengen kann zu einem Missbrauch und zu psychischen und körperlichen Abhängigkeiten sowie psychischen und/oder körperlichen Erkrankungen führen.
Allgemeines
- Zu den häufigsten stoffgebundenen Suchtmitteln zählen:
- Nikotin,
- Alkohol,
- Beruhigungs- und Schmerzmedikamente,
- Illegale Drogen, z. B.:
- Opiate (Heroin, Morphine),
- Kokain,
- Cannabis (Haschisch und Marihuana),
- Ecstasy, LSD,
- Amphetamine.
- Diese können während ihrer Wirkung und darüber hinaus das Bewusstsein und die Wahrnehmung verändern (Erzeugung eines Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).
- Zwischen Genuss- und Rauschmittel besteht ein fließender Übergang.
- Bei nachlassender Wirkung des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen bei Abhängigen auf.
- Drogenabhängigkeit ist nicht auf ein bestimmtes Suchtmittel beschränkt, sondern kann mehrere Drogen umfassen.
- Nikotin und Alkohol verzeichnen die meisten Süchtigen und Todesfälle.
- Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, z. B. Alkoholkrankheit, erfolgt oft sehr
langsam. Dabei verändern sich
oft unbemerkt
- das Verhalten,
- die Lebensgewohnheiten,
- die Persönlichkeit.
- Neben der Abhängigkeit können körperliche und/oder psychische Begleiterkrankungen auftreten, wie z. B. Leberzirrhose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Krebs.
Schutzmaßnahmen
- Auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z. B. Alkohol, Tabletten (Aufputschmittel), Nikotin verzichten.
- Rauchen am Arbeitsplatz untersagen.
- Alkohol am Arbeitsplatz verbieten – Punktnüchternheit.
- Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention erstellen.
- Führungskräfte im Umgang mit suchtkranken Beschäftigten qualifizieren.
- Zum Thema Suchtmittel und ihren Folgen unterweisen.
- Akut unter Suchtmitteln, z. B. Alkohol, stehende Mitarbeitende nicht beschäftigen und für deren sicheren Nachhauseweg sorgen.
- Betroffenen Unterstützung anbieten und Hilfsangebote vermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 206-009 Suchtprävention in der Arbeitswelt
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 206-009 Suchtprävention in der Arbeitswelt
07/2021