Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren beeinträchtigen oder schädigen die Gesundheit der Beschäftigten, sie können arbeitsbedingte Erkrankungen verursachen.
Allgemeines
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Gefahren für die Gesundheit eines Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftreten können. Typische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können entstehen durch:
körperliche Fehlbelastungen,
psychische Fehlbelastungen,
Belastungen aus der Arbeitsumwelt wie Lärm, Klima, Vibration, Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlung,
Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung,
Mängel in der Arbeitsorganisation.
Eine der Hauptbelastung im Bau- und Reinigungsgewerbe ist die körperliche Belastung mit den Schwerpunkten:
Heben und Tragen schwerer Lasten ,
häufiges und schnell aufeinanderfolgendes Aufnehmen und Umsetzen von leichten Lasten,
Arbeiten in Körperzwangshaltungen , z. B. im Knien, Hocken, über Schulterhöhe und in verdrehter Körperhaltung,
sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe mit hohem Kraftaufwand, z. B. hämmern, binden von Bewehrungselementen, Glasreinigung mit Stangensystemen ,
Hand-Arm-Vibrationen z. B. bei Arbeiten mit Handmaschinen (Bohrer, Meißel, Sägen, Fräsen, Polier- und Schleifmaschinen, Bodenreinigungsmaschinen),
Ganzkörper-Vibrationen, z. B. Fahren in Baumaschinen.
Ein wirksames Instrument zur Prävention von Gesundheitsgefahren ist die Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen. Hier stehen dem Praktiker u. a. die Leitmerkmalmethoden zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen
Um die Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist eine vorausschauende Arbeitsvorbereitung, u.a. durch die Auswahl weniger belastender Arbeitsverfahren, entscheidend.
Ergonomische Maschinen und Geräte sowie Hilfsmittel, z. B. Bordsteinversetzgeräte, Bewehrungsbindegeräte, elektrische Treppensteiger, Minikrane, Bauaufzüge bereitstellen und einsetzen.
Transportmittel wie elektrische Treppensteiger und Schubkarren einsetzen.
Arbeitsmittel unter ergonomischen Gesichtspunkten (Griffgestaltung, vibrationsarm, lärmgemindert) auswählen.
Staubarme Arbeitsverfahren einsetzen.
Ersatzstoffprüfung von Gefahrstoffen (Substitution), z. B. lösemittelfreie Produkte.
Lastgewichte durch kleinere Gebinde- und Kanistergrößen reduzieren.
Besondere Maßnahmen bei Winterbau durchführen z. B. Beheizung, Beleuchtung, Möglichkeiten zum Aufwärmen und Trocknen.
Besondere Maßnahmen bei UV-Strahlung und Hitze durchführen, z. B. Beschattung von Arbeitsplätzen, körperbedeckende Kleidung, Helm- oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren, Getränke bereitstellen, vermehrte Kurzpausen im Schatten einrichten.
Baustelleneinrichtung unter ergonomischen Gesichtspunkten planen, z. B.:
Reduzierung von Transportwegen durch Lagerung von Materialien am Einbauort,
Lagerung von Materialien in optimaler Höhe,
Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle.
Beschäftigte zum manuellen Transport von Lasten und körpergerechten Arbeitsweisen direkt am Arbeitsplatz unterweisen.
Gestaltung von Arbeitsabläufen z. B. einseitige Bewegungsabläufe bzw. Zwangshaltungen durch andere Tätigkeiten unterbrechen.
Lärmbereiche abgrenzen.
Mitarbeiter beteiligen und Betriebsklima fördern.
An Arbeitsbedingungen und Witterungslage angepasste Kleidung auswählen.
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen, z. B. Knieschutzhosen, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe.
Rückengerechte Hebe- und Tragetechniken anwenden.
An Rückentraining und Ausgleichssport teilnehmen.
Hautschutz gemäß Hautschutzplan anwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsoge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.