- Pflichtuntersuchungen, wenn …
- der Arbeitsplatzgrenzwert bei Gefahrstoffen der Liste im Anhang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung nicht eingehalten wird oder
- wenn eine wiederholte Exposition mit einem Gefahrstoff der Liste im Anhang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder erbgutverändernder Stoff der Kategorie 1 oder 2 ist oder die Tätigkeiten als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1 oder 2 gewertet werden.
- der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht auszuschließen ist.
- …
- Angebotsuntersuchungen
- wenn eine Exposition mit einem Gefahrstoff der Liste des Anhangs der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung nicht
ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist oder
- wenn eine wiederholte Exposition mit einem Gefahrstoff, der nicht in der Liste steht, nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff krebserzeugend oder erbgutverändernd der Kategorie 1 oder 2 ist oder die Tätigkeiten als krebserzeugende Tätigkeiten der Kategorie 1 oder 2 bezeichnet werden.
- Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
- …
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