Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz |
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Gefährdungen
- Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen mit hochgelegenen Arbeitsplätzen besteht die Gefahr des Abstürzens oder Durchstürzens.
- Ein Sturz in ein Auffangsystem kann eine Verletzung grundsätzlich nicht ausschließen, jedoch die Schwere der Verletzungsfolgen mindern.
- Versagen der PSAgA durch falsche Benutzung (z.B. Auffanggurt nicht richtig angelegt, Veränderung bzw. Ergänzung des Auffangsystems)
Auswahl/Benutzung
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind zu benutzen, wenn
- Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich
und - Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.
- Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich
- PSA gegen Absturz können benutzt werden
- bei Arbeiten geringen Umfanges, z. B. in der Nähe von Flachdachkanten, oder in der Nähe von Bodenöffnungen,
- an Gittermasten,
- bei Montagearbeiten,
- in Verbindung mit Steigeinrichtungen (Steigleitern, Steigeisengänge)
.
- Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Auffangsysteme mit Auffanggurten und Geräten mit energieabsorbierender Funktion oder Verbindungsmittel mit Falldämpfer benutzen, wenn Maßnahmen zum Auffangen Abstürzender oder Abrutschen der durchzuführen sind
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- Auffangsysteme mit Auffanggurten und Geräten mit energieabsorbierender Funktion oder Verbindungsmittel mit Falldämpfer benutzen, wenn Maßnahmen zum Auffangen Abstürzender oder Abrutschen der durchzuführen sind
- Zum Befestigen von PSA gegen Absturz sind Anschlageinrichtungen geeignet, die DIN EN 795 entsprechen.
- Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen können zur Befestigung benutzt werden, wenn deren Tragfähigkeit für eine Person nach den technischen Bau bestimmungen mit einer Fangstoßkraft von 6 kN einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist.
- PSA gegen Absturz möglichst oberhalb des Benutzers anschlagen.
- Der weisungsbefugte und fachkundige Vorgesetzte hat die geeigneten Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSA gegen Absturz benutzt werden.
- Das Verbindungsmittel (Seil, Gurtband) bei Benutzung straff halten und Schlaffseilbildung durch Einsatz einer Längeneinstellvorrichtung vermeiden. Höhensicherungsgeräte halten das Verbindungsmittel automatisch straff
.
- Die Verbindungsmittel (Seile/Gurtbänder) nicht über scharfe Kanten beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern.
- Nur Ausrüstungen mit Karabinerhaken auswählen, die eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen haben
.
- Steigschutzeinrichtungen nur mit Auffanggurt mit vorderer Steigschutzöse benutzen
. Es gibt Auffanggeräte, die mit zwei vorderen Auffangösen (am Bauchgurt und im oberen sternalen Bereich) verbunden werden müssen.
- Der Vorgesetzte hat geeignete Verfahren zur Rettung (z. B. mittels Abseilgeräten) von Beschäftigten festzulegen. Dabei beachten, dass durch längeres bewegungsloses Hängen im Gurt Gesundheits gefahren entstehen können.
- Die richtige und sichere Benutzung der PSA gegen Absturz und die Ausführung der Rettung praktisch üben.
- PSA gegen Absturz vor schädigenden Einflüssen, z. B. Öl, Säure, Lauge, Putzmittel, Funkenflug, Erwärmung über 60°, schützen und trocken lagern.
Kennzeichnung
- Nur CE-gekennzeichnete Ausrüstungen benutzen.
Muster der CE-Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches:
Prüfungen
- PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Inaugenscheinnahme überprüfen.
- Prüfung durch einen Sachkundigen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate.
- Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSA gegen Absturz nicht weiter verwenden. Sie sind der Benutzung zu entziehen, bis eine fachlich geeignete Person (z.B. Sachkundiger) der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturz-Schutzausrüstungen
DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV Information 204-011 Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma
DGUV Grundsatz 312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSAgA und Rettungsausrüstungen
DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturz-Schutzausrüstungen
DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV Information 204-011 Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma
DGUV Grundsatz 312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSAgA und Rettungsausrüstungen
DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz
07/2021