Hautschutz |
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Gefährdungen
- Beim Umgang mit Baustoffen, Reinigungsmitteln oder auch in kontaminierten Bereichen besteht die Gefahr des Hautkontaktes mit Gefahr- und Biostoffen, die die Haut schädigen können.
- Durch trockene und rissige Haut kann zudem die Aufnahme von Gefahrstoffen in den Körper begünstigt werden.
Auswahl/Benutzung
- Lässt es sich durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht vermeiden, dass Stoffe auf die Haut gelangen, die sie schädigen können, sind vom Unternehmer vorrangig Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.
- Hautschutzmittel können Schutzhandschuhe nicht ersetzen.
Beispiel für einen Hautschutzplan | |||
Wer oder welche Tätigkeit |
Schutzhandschuhe | Hautschutzmittel Produkt A oder Produkt B |
Hautreinigungsmittel Produkt C |
Lagerarbeiter | Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken | Nur wenn Handschuhe nicht getragen werden dürfen, Produkt A auf saubere, trockene Haut auftragen | Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung |
Alle im Außenbereich (Outdoor) Tätigen |
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken | Produkt B, Sonnenschutzmittel, mindestens Schutzfaktor 30, auf saubere und trockene Haut auftragen, alle 2 Stunden wiederholen | Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung |
beim Umfüllen von Gefahrstoffen |
Chemikalienschutzhandschuhe | Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung | |
bei Reinigungs- arbeiten |
Chemikalienschutzhandschuhe mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle | Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung | |
Hautpflegemittel in längeren Pausen oder arbeitsfreier Zeit verwenden. |
Schutzmaßnahmen
Rangfolge der Maßnahmen
- Der Unternehmer hat zu prüfen, ob
- der Arbeitsstoff gegen einen nicht oder weniger schädigenden Stoff ausgetauscht werden kann,
- der Hautkontakt durch Änderung der Arbeitsabläufe und des Arbeitsverfahrens herabgesetzt werden kann.
- Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor Persönlichen Schutzausrüstungen.
- Bei den personenbezogenen Schutzmaßnahmen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe anzuwenden, bevor Hautschutzmittel eingesetzt werden.
- Sind die vorrangigen Maßnahmen nicht umsetzbar oder nicht zumutbar, ist zu prüfen, ob durch geeignete Hautschutzmittel eine Expositionsminderung zu erreichen ist.
Hautschutz vor der Arbeit
- Hautschutzmittel sind vor der Exposition aufzutragen.
- Hautschutzmittel können die Haut vor Reizungen schützen, aber auch z.B. die Reinigung erleichtern.
- Es gibt kein Universalhautschutzmittel, das Hautschutzmittel muss auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein.
- Der Hersteller muss das Einsatzgebiet des Hautschutzmittels konkret angeben. "Schutz gegen wasserlösliche Substanzen" ist zu ungenau. Ungeeignete Hautschutzmittel können eine Schadstoffaufnahme sogar fördern.
- Beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen (z. B. PAK) keine Hautschutzmittel verwenden.
Hautreinigung
- Haut möglichst schonend reinigen. Hautreiniger sind auf die Verschmutzung abzustimmen.
- Soweit möglich, auf Reibemittel (z.B. Handwaschpasten) und Lösemittel bei der Händereinigung verzichten. Hände nach der Reinigung abtrocknen.
Hautpflege
- Hautpflegemittel unterstützen die Regeneration der Haut und leisten daher einen maßgeblichen Beitrag zu ihrer Gesunderhaltung.
UV-Schutz
- Vorrangige technische/organisatorische Präventionsmaßnahmen:
- Beschattung z. B. mit Standschirmen,
- Folienbeschichtungen für Scheiben,
- Arbeitsvorbereitung in überdachten Bereichen,
- Vermeiden von Arbeiten im Freien in der Mittagszeit,
- körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung, Kopfschutz mit Nacken- und Ohrenschutz sowie Sonnenschutzbrille für den rauen Baustellenbetrieb tragen. Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel eincremen.
Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe
DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln
Internetseite des Sachgebietes: www.dguv.de/fb-psa
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe
DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln
Internetseite des Sachgebietes: www.dguv.de/fb-psa
07/2021