Gehörschutz |
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Gefährdungen
- Gefährdungen durch Lärm bestehen sowohl bei hohen über die Arbeitsschicht verteilten Schallpegeln (LEX, 8h) als auch durch extrem laute Einzelschallereignisse (LPC, peak).
- Ohne ausreichenden Gehörschutz kann es zu bleibendem Gehörverlust kommen.
- Durch die Verwendung von Gehörschutzstöpseln besteht die Gefahr von Gehörgangentzündungen.
- Außerdem können Richtungshören und die Wahrnehmung von Signaltönen eingeschränkt sein.
Allgemeines
- Es sind ausschließlich CE-gekennzeichnete Gehörschutzprodukte zu verwenden.
- Der Gehörschutz muss für den Träger geeignet sein, Gehörschutzstöpsel sind entsprechend der Gehörganggröße in "S" small (klein) oder "L" large (groß) auszuwählen.
- Starke Kopf- und Gesichtsbehaarung sowie Bügelbrillen schränken die Schalldämmung von Gehörschutz kapseln ein.
- Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen.
- Gehörschutz entsprechend Gefährdungsbeurteilung für den Verwendungszweck auswählen. Dazu herrschenden Schallpegel und die Aufenthaltsdauer (Expositionsdauer) ermitteln.
- Gehörschutzprodukte personengebunden zur Verfügung stellen.
- Betriebsanweisung für die Verwendung von Gehörschutz erstellen und an Hand dieser die Beschäftigten über den Umgang und die Verwendung der Gehörschutzprodukte anhand praktischer Übungen unterweisen.
Dämmwerte der Gehörschützer | |
SNR-Wert | (Single Number Rating = Einzelschalldämmwert) |
H-Wert | (High = Dämmwert für hohe Frequenzen) |
M-Wert | (Medium = Dämmwert für mittlere Frequenzen) |
L-Wert | (Low = Dämmwert für tiefe Frequenzen) |
Auswahl/Benutzung
Auslösewerte
- Ab einem Tageslärmexpositionsschallpegel von LEX, 8h = 80 dB(A) oder einem Impulsschallpegel von LPC, peak = 135 dB(C) sind vom Unternehmer persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen.
- Ab einem Tageslärmexpositionsschallpegel von LEX, 8h = 85 dB(A) oder einem Impulsschallpegel von LPC, peak = 137 dB(C) muss Gehörschutz getragen werden.
- Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung den jeweils geeigneten Gehörschutz auswählen:
- Ermittlung der Schallquelle in dB(A), z. B. Kennzeichnung der Maschine
,
- Ermittlung der schalldämmenden Eigenschaften des Gehörschutzes (Herstellerinformation),
- Berechnung für einen geeigneten Gehörschutz.
Kennzeichnung einer Kettensäge:
- Der "Restschallpegel" muss mit den H-, M-, L-Dämmwerten des Herstellers abgeglichen werden.
- Etwa 85% aller Geräusche am Arbeitsplatz sind mittel- bis hochfrequent (Geräuschklasse HM, z. B. Druckluftdüsen oder Kreissägen), etwa 15% aller Geräusche sind tieffrequent (Geräuschklasse L, z. B. Bagger oder Bodenverdichtungsgeräte).
Zur Auswahl von Gehörschutz
Geringe Schalldämmung von Gehörschützern in der Praxis | |
Tatsächliche Schutzwirkungen von Gehörschützern werden in der Praxis meist nicht erreicht. Als Korrekturwerte KS für die Benutzung von Gehörschutz in der Praxis werden verwendet: | |
Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel | KS = 9 dB |
Mehrfach verwendbare Gehörschutzstöpsel | KS = 5 dB |
Bügelstöpsel | KS = 5 dB |
Gehörschutzkapseln | KS = 5 dB |
Otoplastiken mit Funktionskontrolle* | KS = 3 dB |
Beispiele für Anforderungen, die ein Gehörschutz erfüllen muss: | |||
Bei Gehörschutzstöpseln | Bei Gehörschutzkapseln | Bei Otoplastiken | |
100 dB(A) Schallpegel + 9 dB(A) Korrekturwert |
100 dB(A) Schallpegel + 5 dB(A) Korrekturwert |
100 dB(A) Schallpegel + 3 dB(A) Korrekturwert |
|
109 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel** | 105 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel** | 103 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel** | |
29 dB(A) Schalldämmwert | 25 dB(A) Schalldämmwert | 23 dB(A) Schalldämmwert |
*Funktionskontrolle vor erster Verwendung und danach mindestens alle 3 Jahre.
**Ziel der Auswahl ist das Erreichen eines Restschallpegels von 70 - 80 dB(A) bzw. < 135 dB (Cpeak)
Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
Zusätzliche Hinweise
Zur Hygiene
- Gehörschutzkapseln sind regelmäßig zu reinigen und in angemessenem Zeitraum zu tauschen (Schaumstoffstöpsel mindestens täglich).
- Otoplastiken sind entsprechend den Herstellervorgaben täglich zu reinigen.
Bauarten/Materialien

Kapselgehörschützer
- Mit pegelabhängiger Schalldämmung.
- Mit aktiver Geräuschkompensation.
- Mit eingebauter Sprechfunk- oder Empfangseinrichtung.
- Als Sonderausstattung, z. B. zum Anbau an Industrieschutzhelmen.

Gehörschutzstöpsel
- Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel (einmaliger Gebrauch).
- Fertig geformte Gehörschutzstöpsel (mehrfache Verwendung), ggf. mit pegelabhängiger Schalldämmung oder Audioeingang.

Otoplastiken
- Individuell entsprechend der Form des Gehörganges des Benutzers hergestellt.
- Otoplastiken können entsprechend der Lärmsituation mit unterschiedlichen Frequenzfiltern ausgestattet werden.
Prüfungen
- Otoplastiken müssen vor der ersten Verwendung und dann wiederkehrend innerhalb von drei Jahren funktionsgeprüft werden.
- Gehörschutz muss, bei unterschiedlich lauten Tätigkeiten, auf die Eignung wiederkehrend geprüft werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Lärm
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Information 212-024 Gehörschutz
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Lärm
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Information 212-024 Gehörschutz
07/2021