Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Die anderen Zweige sind die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung ist gesetzlich geregelt. Keine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ersetzen.
Aufbau
Die gesetzliche Unfallversicherung wird für die gewerblichen Unternehmen von neun Berufsgenossenschaften getragen. Diese sind nach Gewerbezweigen unterteilt, wodurch eine branchenspezifische Beratung sichergestellt ist.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist für Unternehmen der Bauwirtschaft, baunahe Dienstleistungen und private Bauherren zuständig.
Der Versicherungsschutz umfasst:
Arbeitsunfälle,
Wegeunfälle,
Berufskrankheiten.
Finanzierung
Die Arbeit der Berufsgenossenschaften wird durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen – im Gegensatz zu allen anderen Zweigen der Sozialversicherung – keine Beiträge zahlen.
Haftungsablösung / Leistungen
Durch die Leistungen der Berufsgenossenschaften sind Unternehmer und Unternehmerinnen von der zivilrechtlichen Haftung befreit, wenn sich ihre Beschäftigten bei der Arbeit verletzen oder eine Berufskrankheit erleiden.
Die Ansprüche der Verletzten bzw. Erkrankten bestehen direkt gegenüber der Berufsgenossenschaft. Diese erbringt ihre Leistungen von Amts wegen, das heißt ein Antrag der Versicherten ist dafür nicht notwendig.
Dieses Prinzip garantiert den betroffenen Personen nicht nur eine bestmögliche medizinische Betreuung und finanzielle Absicherung, sondern wahrt auch den Betriebsfrieden.
Aufgaben
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind nach dem Prinzip "Alles aus einer Hand" gestaltet. Sie sollen:
Beschäftigte vor Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen,
eine wirksame Erste Hilfe sicherstellen,
Verletzte nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gesundheitlich wiederherstellen sowie beruflich und sozial wieder integrieren,
den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien durch Geldleistungen sichern.