- Unfall im Zusammenhang mit betrieblicher Tätigkeit (hierzu gehören auch Unfälle anlässlich von Dienstwegen und Betriebsfahrten).
- Unfall im Zusammenhang mit der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung.
- Unfall auf einem direkten Weg zu und von dem Ort der Tätigkeit.
- Umwege sind nicht versichert, davon ausgenommen sind Wege
- um Kinder von Versicherten, wegen Ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen,
- die Versicherte als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegen,
- die Versicherte nach oder von der nicht am Ort der Tätigkeit gelegenen ständigen Familienwohnung zurücklegen (Familienheimfahrt), z. B. bei Montagetätigkeit.
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