Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle
Absicherung während der Rehabiliation

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Heilbehandlung

Berechnungsbeispiel für Verletztengeld
  • Bei einem Bruttoarbeitsverdienst von EURO 1.200,– monatlich ergibt sich:
Verletztengeldkalendertäglich
80 % des Regelentgeltes
(hier EURO 1.200,– ·/. 30 Tage x 80 %)
EURO 32,–
Ist der Nettoverdienst geringer, wird dieses berücksichtigt.
  • Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende durchschnittliche Teil des Arbeitsentgeltes innerhalb des letzten Lohnabrechnungszeitraumes.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Spezielle Maßnahmen gegen Berufskrankheiten (§ 3 Berufskrankheitenverordnung)

Geldleistungen während der Rehabilitation

Verletztengeld

Übergangsgeld

Übergangsleistung bei Berufskrankheiten

 

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft

07/2019