Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Im Betrieb trägt jeder Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Unternehmer/die Unternehmerin und die Aufsichtführenden, aber auch für die Beschäftigten.
Im Betrieb ist die Verantwortung an die übernommenen Aufgaben geknüpft. Der Umfang der Aufgaben ist sehr unterschiedlich, entsprechend ist die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter/innen abgestuft.
Man unterscheidet:
Verantwortung der Unternehmer/Unternehmerinnen
Sie umfasst den ganzen Betrieb. Teile der Verantwortung kann jedoch durch schriftliche Pflichtenübertragung auf Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen übertragen werden (siehe Formular „Pflichtenübertragung“). Hierbei müssen sowohl Verantwortungsbereich als auch Befugnisse beschrieben werden.
Eine nicht übertragbare Unternehmerpflicht ist die Auswahl von geeignetem Aufsichts- und Führungspersonal.
Verantwortung der Vorgesetzten
Sie gilt für den entsprechenden Weisungsbereich und jede übernommene Aufgabe. Das Aufsichts- und Führungspersonal kann im Ausnahmefall Teile der übernommenen Pflichten schriftlich auf geeignete Personen übertragen.
Verantwortung der Betriebsangehörigen
Auch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ohne Weisungsbefugnis sind für ihren Aufgabenbereich verantwortlich. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften einhalten und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Schaden bewahren.
Das Tragen der Schutzausrüstung, die vom Unternehmer/von der Unternehmerin zur Verfügung gestellt werden muss, gehört zu seinen Pflichten.
Wer im Rahmen seiner Verantwortung durch Handeln oder Unterlassen einen Arbeitsunfall verursacht, muss mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft