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Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Icon: Baustein

Verantwortung der Unternehmer/Unternehmerinnen

Verantwortung der Vorgesetzten

Verantwortung der Betriebsangehörigen

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft

07/2019
 

Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ [BGV A1/DGUV Vorschrift 1])

Herrn/Frau   

werden für den Betrieb/die Abteilung*)

der Firma

(Name und Anschrift der Firma)

die dem Unternehmer/der Unternehmerin hinsichtlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung

  • Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten*)
  • Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zu treffen*)
  • eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen*)
  • arbeitsmedizinische Vorsorge oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen*)

soweit ein Beitrag von Euro nicht überschritten wird.

Dazu gehören insbesondere:


Ort

Datum

Unterschrift des Unternehmers/der Unternehmerin

Unterschrift der beauftragten Person

*) nichtzutreffendes streichen