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Schutzalterbestimmungen

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Tätigkeit und Rechtsgrundlage Alter
Arbeiten – mit Flüssigkeitsstrahlern DGUV Regel 100-500 über 181)
– mit Freistrahlgeräten DGUV Regel 100-500 über 181)
– mit Holzbearbeitungsmaschinen DGUV Regel 100-500 über 181)
– in kontaminierten Bereichen DGUV Regel 101-004, Absatz 7 über 181)
– mit Schussapparaten DGUV Vorschrift 56, § 9 über 181)
– bei denen Beschäftigte Asbestfasern ausgesetzt sein können TRGS* 519 Asbest, Abschn. 11 über 18
Bedienen von – Bauaufzügen DGUV Regel 100-500 über 181)
– Erdbaumaschinen DGUV Regel 100-500 über 18
– Fahrzeugen DGUV Vorschrift 70, § 35 über 18
– Flurförderzeugen DGUV Vorschrift 68, § 7 über 18
– Hebebühnen DGUV Regel 100-500 über 18
– Kranen (ausgenommen Handbetrieb) DGUV Vorschrift 52, § 29 über 18
Sicherungsaufgaben – bei Bauarbeiten DGUV Vorschrift 38 über 18
– im Bereich von Gleisen DGUV Vorschrift 77, § 5 über 18
Umgang – mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen bei Unterschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte und durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen DGUV Vorschrift 1
GefStoffV Gefahrstoffverordnung § 7 (2)
über 181)
Schweißarbeiten – in engen Räumen DGUV Regel 100-500 über 18
– in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen   über 18
– an Behältern mit gefährlichem Inhalt   über 18
Sprengarbeiten – Sprengberechtigter Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG), § 8 über 21
– Sprenghelfer DGUV Regel 113-016
über 18
Beseitigung – von Stauungen (Silos) DGUV Regel 100-500 über 18
Gefährliche Arbeiten – in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen DGUV Regel 103-003 über 181)

1) Bei diesen Arbeiten dürfen auch über 15 Jahre alte Jugend liche beschäftigt werden, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich und ihr Schutz durch die Aufsicht eines fachkundigen Aufsichtführenden gewährleistet ist.

(Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz)

*TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe

 

07/2021