Mindestlichtmaße für Arbeiten in
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- Beschäftigte dürfen in Versorgungsleitungen z. B. Wasserleitungen mit einem Kreisquerschnitt ab 600 mm tätig werden, wenn keine weiteren Gefährdungen, z. B. durch Abwasser, vorhanden sind.
- Rohrleitungen von abwassertechnischen Anlagen nur begehen wenn
- deren lichte Höhe ≥ 1000 mm oder
- deren lichte Höhe ≥ 800 mm
- Für Arbeiten in Versorgungsleitungen
mit einem Lichtmaß von
600 mm bis 800 mm gelten
für die Beschäftigten folgende
Einschränkungen:
- mindestens 18 Jahre alt,
- körperlich geeignet und unterwiesen,
- ständig anwesender Aufsichtführender,
- bei Einfahrstrecken > 20 m seilgeführte Rollenwagen benutzen,
- wenn möglich Robotertechnik verwenden.
- Bei der Bestimmung des lichten Durchmessers di (Lichtmaß) sind im Rohr befindliche Einbauteile, z. B. Luftleitungen oder Ähnliches zu berücksichtigen.
- Für Profile, die vom Kreisquerschnitt abweichen, sind für Arbeiten in Rohrleitungen die Abmessungen gemäß der Tabelle einzuhalten:
Die Lichtmaße von 600 mm, bzw. 800 mm werden bei folgenden Profilabmessungen erreicht: | ||||||
Lichtmaß | 600 mm | 800 mm | ||||
Kreisprofil | Durchmesser = 600 mm | 800 mm | ||||
Maulprofil | Höhe = 600 mm | 800 mm | ||||
Eiprofil | Breite/Höhe = 600/900 mm | 800/1200 mm | ||||
Rechteckprofil | Breite/Höhe = 600/600 mm | 600/800 mm |
Lichtmaße, die angegebenen Profilmaße sind Innenmaße
Häufig vorkommende Profile
07/2021