GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Gesundheitsschutz > H 908
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Sicherheitsabstände von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen zum Verkehr

Logo

Seitlicher Sicherheitsabstand (SQ)


1 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen längerer Dauer (aus ASR A5.2)
  Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h
Fahrzeug-Rückhaltesysteme 30 cm 40 cm 50 cm 60 cm 80 cm 100 cm
Leitbake
(1000 mm x 250 mm,
750 mm x 187,5 mm),
Leitkegel, Leitwand
30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm
Leitbake
(500 mm x 125 mm),
Leitschwelle, Leitbord
50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm

1. Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab 100 km/h müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden.
2. Die Sicherheitsabstände für Fahrzeug-Rückhaltesysteme berücksichtigen ausschließlich die verkehrsleitende Funktion dieser Systeme.

2 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer (aus ASR A5.2)
  Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Leitbake
(1000 mm x 250 mm,
750 mm x 187,5 mm),
Leitkegel, Leitwand
30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm
Leitbake
(500 mm x 125 mm),
Leitschwelle, Leitbord
50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm 150 cm

Sicherheitsabstand in Längsrichtung (SL)


3 Mindestmaße für Sicherheitsabstände in Längsrichtung (SL)a zum ankommenden Verkehr
Lage der Straßenbaustelle (Arbeitsstelle) bzw. zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Straßenbaustellenbereichs (Arbeitsstellenbereichs)
Element innerörtliche Straßen Einbahnige Landstraßen und innerörtliche Straßen mit Vzul > 50 km/h Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und zweibahnige Landstraßenb
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug ≥ 10 t zulässige Gesamtmasse 3 m 10 m 75 mc
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug < 10 t bis ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse 5 m 15 m 100 mc
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicheungsfahrzeug < 7,49 t zulässige Gesamtmasse 7,5 m 20 m nicht zulässig
Fahrbare Absperrtafel ohne Zugfahrzeug 15 m 40 cm nicht zulässig

Hinweis:
Werden auf innerörtlichen Straßen bzw. auf Landstraßen andere Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) oder bauliche Leitelemente zur Querabsperrung von Teilen der Fahrbahn eingesetzt, so beträgt SL gegenüber dem ankommenden Verkehr innerorts 10 m, außerorts entspricht SL der Länge des Verschwenkungsbereichs gemäß RSA.
a Die genannten Sicherheitsabstände (SL) sind im Sinne eines durch einen Anprall aufzehrbaren Bereiches als lichtes Maß zwischen Vorderkante der Absperrung (Sicherungs- bzw. Zugfahrzeug) und Arbeitsbereich zu verstehen, d. h. als Nettomaß.
b Auf Rampen (Verbindungsfahrbahnen in Knotenpunkten) können in Abhängigkeit von der Lage der Baustelle in der Rampe, der Rampenlänge und den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kleinere Abstände in Betracht kommen, jedoch nicht unter 20 m.
c Bei beweglichen Straßenbaustellen (Arbeitsstellen) kann der Abstand auf 50 m reduziert werden.

 

07/2021