Teil 3: Zentrifugen
1 Anwendungsbereich
1.1 Teil 3 dieses Kapitels findet Anwendung auf die Aufstellung und den Betrieb von kraftbetriebenen Zentrifugen.
Zusätzliche Empfehlungen zur Prüfung von kraftbetriebenen Zentrifugen siehe
Abschnitt 3.6.
1.2 Teil 3 dieses Kapitels findet keine Anwendung auf
- Chemischreinigungsanlagen und Wasch-Schleudermaschinen für Textilien, bei denen in derselben Trommel gewaschen und geschleudert wird,
- Zentrifugen für spaltbares Material,
- Zentrifugen mit einer kinetischen Energie des Rotors und der zulässigen Füllmasse bis 200 Nm, die kraftschlüssig angetrieben werden und bei denen das übertragbare Antriebsmoment durch das Gewicht des Rotors und der Zuladung begrenzt ist,
und
- Maschinen zur Formgebung durch Zentrifugalkraft.