GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.15 : Betreiben von Bügeleimaschinen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
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Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
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Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
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Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
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Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Mangeln sind Muldenmangeln und Zylindermangeln zum Glätten oder Trocknen von Textilien unter der Einwirkung von Wärme und Druck.
  2. Muldenmangeln sind Maschinen, in denen Textilien durch eine oder mehrere rotierende Walzen in entsprechend geformten, beheizten Mulden unter Druck geglättet oder getrocknet werden.
  3. Zylindermangeln sind Maschinen, in denen Textilien durch Druckrollen oder Gurte geführt, auf einem oder mehreren beheizten Zylindern geglättet oder getrocknet werden.
  4. Bügelmaschinen sind Maschinen, mit denen Oberbekleidung unter Anwendung von Wärme, Dampf oder Druck gebügelt wird.
    Bei Bügelmaschinen sind in der Regel die Arbeitsflächen mit textilen Bezügen versehen. Sie können auch mit metallischen oder Kunststoffbelägen versehen sein.
  5. Bügelpressen sind Maschinen, mit denen Wäsche unter Anwendung von Wärme und Druck bei gleichzeitiger Kontakttrocknung gebügelt wird.
    Bügelpressen sind mit einer gepolsterten und einer metallischen Arbeitsfläche ausgestattet.
  6. Fixierpressen sind Maschinen zum taktweisen Verkleben von zwei oder mehreren Lagen von Wäsche oder Bekleidungsteilen unter Anwendung von Druck und Wärme.
    Fixierpressen und Fixiermaschinen sind mit Kunststofffolien bespannten Arbeitsflächen ausgestattet, sofern diese nicht durch Kunststoff-Transportbänder abgedeckt sind.