GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.17 : Betreiben von Lege:
Organisation im Betrieb
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Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
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Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
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Ergänzen/ändern
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Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
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Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
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Bauhof
Büroarbeit
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Bauhof
Büroarbeit
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2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Legemaschinen sind Maschinen zum Auslegen von flexiblem, flächenförmigem Material.

    Legemaschinen sind z. B. Stofflegewagen sowie halb- oder vollautomatische Legemaschinen.

    Bestandteile von Legemaschinen sind z. B.
    • Stoffballenspeicher,
    • Mitfahreinrichtung,
    • Querschneidemaschine,
    • Legetisch
      oder
    • Stofffänger.
  2. Zuschneidemaschinen sind Maschinen zum Trennen von flexiblem, flächenförmigem Material mit
    • mechanischen Schneidwerkzeugen,
    • thermischen Schneidwerkzeugen
      oder
    • Schneidstrahlen.
  3. Zuschneidemaschinen mit mechanischen Schneidwerkzeugen sind Maschinen, bei denen das Schneidgut
    • durch Druckschnitt
      oder
    • durch Zugschnitt
    getrennt wird.
    Zuschneidemaschinen mit mechanischen Schneidwerkzeugen für den Druckschnitt sind Stanzen.

    Zuschneidemaschinen mit mechanischen Schneidwerkzeugen für den Zugschnitt sind kraftbetriebene Handscheren mit rotierendem Messer, Rundmessermaschinen, Stoßmessermaschinen und Bandmessermaschinen.

    Mechanische Schneidwerkzeuge für den Druckschnitt sind z. B. Stanzmesser.

    Mechanische Schneidwerkzeuge für den Zugschnitt sind z. B. Kreis-, Mehrbogen-, Stoß- und Bandmesser.
  4. Zuschneidemaschinen mit thermischen Schneidwerkzeugen sind Maschinen, bei denen das Schneidgut durch ein erhitztes Schneidwerkzeug getrennt wird.
    Zuschneidemaschinen mit thermischen Schneidwerkzeugen sind z. B. Heißschneidegeräte.
  5. Zuschneidemaschinen mit Schneidstrahlen sind Maschinen, bei denen das Schneidgut durch thermische oder durch mechanische Krafteinwirkung eines energiereichen Strahles getrennt wird.
    Bei thermischen Schneidstrahlen wird das Schneidgut an der Schnittstelle durch thermische Energieumsetzung verdampft oder geschmolzen. Thermische Schneidstrahlen sind z. B. Laser- oder Plasmastrahlen.

    Bei mechanischen Schneidstrahlen wird das Schneidgut an der Schnittstelle durch mechanische Krafteinwirkung zerstört oder abgetragen. Ein mechanischer Schneidstrahl ist z. B. der Hochdruck-Wasserstrahl.
  6. Rundmessermaschinen sind Zuschneidemaschinen mit mechanischen Schneidwerkzeugen für Zugschnitt in Form von Kreis- oder Mehrbogenmessern.
    Rundmessermaschinen werden auch Kreismessermaschinen genannt.