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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.18 : Betreiben von Druck: und Spritzgießmaschinen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

DGUV Regel 100-500

Kapitel 2.18

Betreiben von
Druck- und
Spritzgießmaschinen

[Inhalte aus vorheriger VBG 7n8, 7ac]

(Teil B "Spritzgießmaschinen" wurde zurückgezogen)

 

Fachausschuss
„Maschinenbau, Hebezeuge,
Hütten- und Walzwerksanlagen“
der BGZ