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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.1 : Betreiben von Anlagen zur Drahtbe- und -verarbeitung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

1 Anwendungsbereich

Dieses Kapitel findet Anwendung auf die Be- und Verarbeitung von

Als Draht kommt vorwiegend gewickelter Rund- und Profildraht in Betracht.

Hierzu gehört auch ummantelter und überzogener Draht.

Das Bearbeiten umfasst z. B. das Ziehen, Verwinden, Richten, Rippen, Kerben und Polieren.

Das Verarbeiten umfasst z. B. das Wickeln, Verseilen, Flechten, Weben, Teilen sowie verschiedene Arten des Umformens, z. B. das Biegen.