2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Umroller sind Maschinen, mit denen Papierrollen für die Weiterverarbeitung vorbereitet werden.
  2. Rollenschneidmaschinen sind Maschinen zum Längsteilen und Aufwickeln der Papierbahn.
  3. Rollstühle sind Maschinengestelle, in denen die Papierbahn durch Antrieb der Wickelachse auf Rollen gewickelt wird.
  4. Kriechgeschwindigkeit ist eine Maschinengeschwindigkeit von höchstens 15 m/min.
  5. Laufende Maschinen sind Maschinen, die mit höherer als Kriechgeschwindigkeit laufen.
  6. Tippbetrieb ist der Betrieb der Maschine bei nicht höherer als Kriechgeschwindigkeit durch Betätigen eines Steuerorgans, das beim Loslassen den Antrieb abschaltet.