GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen
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Bauhof
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Bauhof
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Anhang 1

Beispiel für eine Schweißerlaubnis

Abbildung: Schweißerlaubnis


 

Beispiel für eine Betriebsanweisung

BETRIEBSANWEISUNG

1 ANWENDUNGSBEREICH
Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit Brandgefahr nach Abschnitt 3.8.4
2 GEFAHREN
  • Wegfliegende oder abtropfende heiße Metall- oder Schlacketeilchen
  • Wärmeleitung
  • Sekundärflammen bei Autogenarbeiten an Rohrleitungen
3 VERHALTENSREGELN
  • Festlegen des brandgefährdeten Bereiches
  • Absprache der Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftraggeber
  • Informieren über Brandmeldeeinrichtungen
  • Beginn der schweißtechnischen Arbeiten nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen
4 SICHERHEITSMASSNAHMEN
  • Entfernen sämtlicher beweglicher Stoffe und Gegenstände, die sich durch schweißtechnische Arbeiten in Brand setzen lassen
  • Entfernen fester brennbarer Einrichtungen, z. B. Umkleidungen und Isolierungen, soweit baulich und betriebstechnisch durchführbar
  • Abdecken verbleibender brennbarer Gegenstände, z. B. Holzbalken oder Kunststoffteile, mit geeigneten Materialien
  • Abdichten von Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohröffnungen mit nichtbrennbaren Stoffen, z. B. Gips, Mörtel
  • Kontrolle auf Brandentstehung durch einen Brandposten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöschern, angeschlossenem Wasserschlauch
  • Vorhalten einer Brandwache für angemessenen Zeitrahmen nach Beendigung der schweißtechnischen Arbeiten
5 VERHALTEN BEI BRANDENTSTEHUNG
  • Einstellen der schweißtechnischen Arbeit
  • Unverzüglicher Löschangriff durch den Brandposten, Alarmierung der Feuerwehr und innerbetriebliche Weitergabe des Alarms
  • Warnung in der Nähe tätiger Personen
6 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE
  • In Brand geratene Kleidung mit Handschuhen, Löschdecke ersticken
  • Gegebenenfalls Alarmierung der Rettungsdienste (Tel. ....................................)

7 MITZUFÜHRENDE ARBEITSMITTEL

  • Geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecken (DIN 14 155, DIN EN 1869)
  • Gegebenenfalls mobile Brandmeldeeinrichtungen, Funktelefon
  • Materialien zum Abdecken, z. B. feuerfeste Abdeckmatten
  • Materialien zum Abdichten, z. B. Gips, Mörtel

 

Datum: Unterschrift: