2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Wärmeübertragungsanlagen sind Anlagen, in denen sich organische Wärmeträger im geschlossenen Kreislauf befinden und in denen die Wärmezufuhr durch Erhitzer erfolgt, im Folgenden Anlagen genannt. Sie sind die Gesamtheit aller für die vorgesehene Betriebsweise bestimmten sowie in Reserve stehenden Einrichtungen und Bauten.

    In Wärmeübertragungsanlagen wird der im Erhitzer erwärmte Wärmeträger im Naturumlauf oder Zwanglauf zum Wärmeverbraucher und zur erneuten Erwärmung zurück zum Erhitzer geführt.

    Sinnbildliche Darstellung von Ausführungsorten von Anlagen siehe Bilder A1 bis A7 des Anhanges A der DIN 4754 „Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“.

  2. Erhitzer sind feuer-, abgas- oder elektrisch beheizte Anlagenteile, in denen organische Wärmeträger erhitzt werden.
  3. Zwanglauferhitzer sind Erhitzer, in denen der Umlauf des Wärmeträgers mittels Umwälzpumpe erfolgt.
  4. Organische Wärmeträger (Wärmeträger) sind organische Flüssigkeiten.

    Hinsichtlich organischer Wärmeträger, die unterhalb ihres Siedebeginns eingesetzt werden, siehe z. B. DIN 51 522 „Mineralöle und verwandte Kohlenwasserstoffe; Wärmeträgeröle Q; Flüssige, ungebrauchte Wärmeträger; Anforderungen, Prüfung“.

    Stoffwerte der organischen Wärmeträger siehe VDI-Wärmeatlas bzw. Herstellerangaben.

  5. Maximal zulässiger Druck ist der vom Hersteller angegebene höchste Druck, für den ein Druckgerät ausgelegt ist.
  6. Volumen ist das innere Volumen eines Druckraumes einschließlich des Volumens von den Stutzen bis zur ersten Verbindung, aber abzüglich des Volumens festeingebauter innenliegender Teile.
  7. Filmtemperatur ist definiert als die Wandtemperatur auf der Wärmeträgerseite.