GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.30: Betreiben von Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Bauaufzüge sind vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind und deren
    a) Lastaufnahmemittel in Fahrbahnen geführt, z. B. Anstellaufzüge, Anlegeaufzüge, Schnellbauaufzüge, Schachtgerüstaufzüge,
    oder
    b) Lastaufnahmemittel oder Anschlagmittel ungeführt, an Tragmitteln hängend, z. B. Seilrollenaufzüge, Rahmenstützenaufzüge mit Ausleger, Schwenkarmaufzüge,

    bewegt werden.

    Rahmenstützenaufzug mit Ausleger
    Abbildung: Rahmenstützenaufzug mit Ausleger
    B = Ballast
    P = Seilzug


    Doppelrahmenstützenaufzug mit Ausleger
    Abbildung: Doppelrahmenstützenaufzug mit Ausleger
  2. Bauaufzüge sind auch Möbelschrägaufzüge, die der Bauart von Bauaufzügen entsprechen.