GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.4 : Betreiben von Textilmaschinen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich
2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
  2.1 Unterweisung
  2.2 Geräte zum Entfernen von Faserflug, Fehl- und Restwickeln
  2.3 Rüsten, Instandhalten und Beheben von Störungen
  2.4 Arbeiten an Textilmaschinen, die Energie gespeichert haben
  2.5 Verbotene Tätigkeiten während des Betriebes
  2.6 Schleifen und Ausstoßen von Beschlägen
  2.7 Anlegen und Einlaufenlassen von Papierstreifen an Schär-, Bäum-, Zettel- und Schlichtmaschinen
  2.8 Öffnen von Beuchkesseln, HT-Apparaten und ähnlichen Einrichtungen