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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln
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DGUV Regel 100-500

Präventionsausschüsse der BGZ

Betreiben von Arbeitsmitteln

Stand: November 2024

 

Fassung April 2008;
Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert; siehe Kapitel 2.24 bis 2.39

Aktualisierte Fassung 5. März 2007;
siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2.6, 2.12, 2.33 und Ergänzung des Kapitels 2.39;
siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2.13 und 2.34

Aktualisierte Fassung März 2017;
Kapitel 2.32 und 2.33 wurden zurückgezogen und das Kapitel 2.36 überarbeitet

Aktualisierte Fassung Februar 2021;
Kapitel 2.3 zurückgezogen; siehe DGUV Informationen 209-008 "Presseneinrichter" und DGUV Information 209-030 "Pressenprüfung"

Aktualisierte Fassung April 2021;
Kapitel 2.9 wurde zurückgezogen

Aktualisierte Fassung Mai 2021;
Kapitel 2.8 und 2.21 wurden zurückgezogen

Aktualisierte Fassung Februar 2022;
Kapitel 2.7, 2.18 Teil B und 2.25 wurden zurückgezogen

Aktualisierte Fassung April 2022;
Kapitel 2.39 wurde zurückgezogen

Aktualisierte Fassung März 2023;
Kapitel 2.35, 2.37 und 2.38 wurden zurückgezogen

Aktualisierte Fassung Juli 2023;
Kapitel 2.2 wurde zurückgezogen

Aktualisierte Fassung Juli 2024;
Kapitel 2.11 und 2.22 wurden zurückgezogen

Aktualisierte Fassung September 2024;
Kapitel 2.5, 2.19, 2.28 und 2.29 wurden zurückgezogen

Aktualisierte Fassung November 2024;
Kapitel 2.27 und Kapitel 2.31 wurden zurückgezogen

 

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)