GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-002: Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

11 Kennzeichnung

Serienmäßig hergestellte Treppen müssen vom Hersteller mit Herstellerkennzeichen und Jahreszahl der Herstellung gekennzeichnet sein.