8 Aufbau- und Verwendungsanleitung

Für serienmäßig hergestellte Treppen bei Bauarbeiten muß der Hersteller eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muß alle für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlichen Angaben, einschließlich der zulässigen Belastungen und Eigenlasten, enthalten.