13

Rettung und Erste Hilfe

13.1

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalles ist sofort Erste Hilfe zu leisten und bei bekannter oder vermuteter Aufnahme von Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen.

Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).

Es wird empfohlen, jeden Versicherten zum Ersthelfer ausbilden zu lassen.