Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes
1 | Allgemeine Daten |
- | Name des kontaminierten Bereiches/der Altlast |
- | Name des Auftraggebers |
- | beteiligte Behörden, der Dienststellen des Arbeitsschutzes, der Gutachter |
- | Name des Koordinators nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche" (DGUV Regel 101-004) und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse |
- | Anlass der Arbeiten |
- | Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplanes betroffenen Personenkreises |
- | Gültigkeitsdauer (zeit- bzw. gewerkbezogen) |
2 | Standortbeschreibung |
- | Nutzungsgeschichte des Standortes |
- | Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und des kontaminierten Bereiches/der Altlast |
- | Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen einschließlich Lageplan, z.B. zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser |
- | Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben sicherheitsrelevanter Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem |
- | geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches (Schichtenverzeichnisse, Grundwasserverhältnisse) |
3 | Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse |
- | Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen |
- | Tabellarische Zusammenstellung der auf Grund ihrer physikalisch-chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und ihrer angetroffenen Konzentration hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungsparametern nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 "Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" |
- | Zusammenstellung eventueller gefährdungsrelevanter Wirkungen und Symptome der Gefahrstoffaufnahme, z.B. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schleimhautreizungen |
- | Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffe mit Angaben zu Übertragungsweg und Wirkung (infektiös, sensibilisierend, toxisch) |
4 | Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Exposition ("Arbeitsbereichsanalyse") |
- | Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition |
- | Beschreibung der Verfahrensschritte und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzeigewerk einschließlich zeitlicher Ablauf der Bearbeitung, |
- | Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe zu rechnen ist, |
- | Ermittlung der verfahrens- und umgebungsbezogenen Kriterien der Emission/Exposition |
5 | Gefährdungsbeurteilung |
- | Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Gefahren- und Arbeitsbereichsanalyse zur einer halbquantitativen Expositionsabschätzung |
6 | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
6.1 | Allgemeingültige Schutzmaßnahmen
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6.2 | Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen
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7 | Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen |
- | Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit
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- | Festlegung der Messgeräte und -verfahren |
- | Festlegung der mittels direktanzeigenden Messgeräten mit Alarmfunktion kontinuierlich durchzuführenden Überwachungsmessungen (UEG, O2, Auslösung von Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten) |
- | Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollmessungen, z.B. zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern |
- | Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege) |
8 | Entsorgung |
- | Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände |
- | Verhaltensregeln z.B. zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung |
9 | Dokumentation, Nachweise |
- | Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Bauherrn, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen |
- | Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Filterbuch. |