1 Anwendungsbereich

1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Arbeiten des Spezialtiefbaus.

1.2
Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf Vortriebsarbeiten für Tunnel und Stollen und auf Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen.

Vortriebsarbeiten und Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen siehe