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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-008: Arbeiten im Spezialtiefbau
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4.1.14 Umgang mit Bewehrungskörben

4.1.14.1
Bewehrungskörbe und andere Einbauteile müssen für alle auftretenden Lastfälle, z.B. Aufnehmen, Transport und Einbau, ausreichend bemessen und konstruiert sein.

Bewehrungskörbe sind gegebenenfalls durch Flacheisenringe oder -konstruktionen und entsprechende Schweißverbindungen auszusteifen, deren Ausführung nur durch geprüfte Schweißer erfolgen sollte; siehe auch DIN 4099 "Schweißen von Betonstahl".

4.1.14.2
Anschlag- und Absteckpunkte müssen als solche erkennbar sein.

4.1.14.3
Absteckeinrichtungen müssen ausreichend bemessen und sicher in der Handhabung sein.

4.1.14.4
Für Transport und Einbau von Bewehrungskörben muss eine Arbeitsanweisung auf der Baustelle vorliegen, sofern Anschlagpunkte und Montagevorgänge nicht offensichtlich sind.

Hinweis: Für das endgültige Ablassen eines im Bohrloch oder Schlitz geführten Bewehrungskorbes darf gegebenenfalls auf Haken ohne Hakensicherung umgehängt werden, wenn eine sichere Führung des Korbes im Bohrloch gewährleistet ist.